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Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. So beginnt die AEMR. Und sie ergänzt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat. Für uns ist das heute selbstverständlich. Das war aber keineswegs immer so. Noch vor 70 Jahren schien dieser Grundsatz den meisten Deutschen sogar völlig fremd zu sein. In vielen Teilen der Welt ist das auch heute noch so.
Die Vorstellung, dass Menschen mit gewissen Rechten ausgestattet sind allein aus dem Grund, weil sie Menschen sind, gab es zwar bereits in der Antike. Im Unterschied zu heute ging man damals jedoch nie davon aus, dass diese Rechte universell gelten, also alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Sprache oder Herkunft zustanden. In Athen etwa beschränkten sich die Rechte auf Männer, die zudem auch noch freie Bürger der Polis sein mussten.
Philosophen wie John Locke, Jean-Jaques Rousseau und Immanuel Kant formulierten allgemeine Rechte der Menschen, die dem Recht der Staaten übergeordnet sind. Den Gedanken nahmen insbesondere zwei Erklärungen im 18. Jahrhundert auf.
In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 heißt es in deutscher Übersetzung etwa: „Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen und von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet worden sind, dazu gehören Rechte wie die auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück.“
Zu Beginn der französischen Revolution verabschiedete die Nationalversammlung eine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die stark von der Unabhängigkeitserklärung der USA beeinflusst war. In ihr heißt es, dass jeder Mensch natürliche und unveräußerliche Rechte wie Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung besitzt.
Locke, Rousseau, Kant und die Verfasser der o.g. Erklärungen gingen davon aus, dass Menschen von Natur aus mit Rechten ausgestattet sind, die ihnen keiner nehmen kann. Heute ist man da eher skeptisch. Naturrecht setzt nämlich eine natürliche oder gottgewollte Ordnung voraus, an die längst nicht alle Menschen glauben. Menschliche Ethik leitet sich eher von Regeln ab, die der Mensch selber setzt. Jahrhunderte lang galt es etwa als „gottgewollt“, dass es Fürsten und Leibeigene gibt. Letztlich ist also ein angebliches „Naturrecht“ auch nichts anderes als ein von Menschen gesetztes Recht. Es gibt zumindest immer jemanden, wie etwa eine Kirche, der bestimmt, mit welchen Rechten der Mensch „von Natur aus“ versehen sein soll.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist deshalb selbstverständlich, dass Gerichte nicht gegen Gesetze urteilen können, weil sie nach ihrer Auffassung gegen „natürliche Rechte“ verstoßen. Das würde nämlich der Willkür Tür und Tor öffnen.
Noch während des zweiten Weltkrieges erarbeiteten der Präsident der Vereinigten Staaten, Franklin Delano Roosevelt, und der britische Premierminister, Winston Churchill, eine gemeinsame Erklärung für eine bessere Zukunft, die sogenannte „Atlantik-Charta“. Sie drückten darin ihre Hoffnung aus, dass nach der endgültigen Vernichtung der Nazi-Tyrannei ein Frieden geschaffen werde, der allen Völkern erlaubt, innerhalb ihrer Grenzen in vollkommener Sicherheit zu leben, und der es allen Menschen in allen Ländern ermöglicht, ihr Leben frei von Furcht und von Not zu verbringen. Auf der Basis dieser Erklärung gründeten dann im Juni 1945 insgesamt 51 Staaten die Vereinten Nationen.
Die UN-Menschenrechtserklärung von 1948 war eine der ersten gemeinsamen Erklärungen der Mitgliedsstaaten. Der Terror der Nazi-Herrschaft hatte deutlich gezeigt, dass es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen. Die UN-Menschenrechtserklärung ist allerdings noch keine Verpflichtung, die einzelne Staaten rechtlich bindet. Sie ist eine Resolution, eine Art Absichtserklärung. Sie hat inzwischen jedoch eine solche Anerkennung erlangt, dass sie gemeinhin als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts angesehen wird.
Im Jahre 1966 haben die Vereinten Nationen zwei Menschenrechtspakte verabschiedet, um die Menschenrechte in einer für alle Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlichen Form festzulegen: den Sozialpakt und den Zivilpakt. Beide Pakte gewährleisten u.a. das Recht, Gewerkschaften zu bilden. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden sie den “Internationalen Menschenrechtskodex“ der Vereinten Nationen. Inzwischen gibt es zehn rechtsverbindliche Konventionen auf Basis der Menschenrechtserklärung wie etwa die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Frauenrechtskonvention oder die UN-Kinderrechtskonvention.
Für Europa ist zudem besonders wichtig die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) des Europarates, nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union. Die EMRK gilt für alle Europäischen Staaten mit Ausnahme Weißrusslands und des Vatikans. Auf Grundlage dieser Konvention ist in Straßburg ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingerichtet worden, den jede*r Bürger*in eines Mitgliedsstaates anrufen kann, wenn er behauptet einer dieser Staaten habe bei ihm eines der Rechte aus der Konvention verletzt. Voraussetzung ist allerdings, dass er zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die ihm nach dem Recht des betreffenden Staates zustehen.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union -mit Ausnahmen Polens und Großbritanniens- gilt zudem die Europäische Grundrechte-Charta die einige wesentliche Grundsätze enthält, an die sich vor allem der europäische Gesetzgeber zu halten hat.
Während in der Aufklärung die persönliche Freiheit eines jeden Menschen als Grundlage aller anderen Menschenrechte galt, leiten wir heute von der Würde des Menschen alle anderen Grundrechte ab, auch die Freiheit des Einzelnen. Unser Grundgesetz erklärt die Menschenwürde für unantastbar und gibt dem Staat auf, sie zu achten und zu schützen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dieses Menschenrecht für so grundlegend gehalten, dass sie mit der sogenannten Ewigkeitsklausel bestimmt haben, dass es mit keiner gesetzlichen Vorschrift oder mit einer noch so großen Mehrheit auch nur berührt werden darf.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit verpflichtet, so lange sie existiert die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Und zwar nicht nur diejenigen der eigenen Staatsbürger. Ausdrücklich bestimmt Artikel 1 des Grundgesetzes unser Land zum Schutz der Würde aller Menschen. Dazu gehören auch Menschen, die aus wirtschaftlicher Not oder weil sie politisch verfolgt werden zu uns kommen.
Aber nicht nur die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die allgemeinen Menschenrechte zu achten. Sie gehen uns alle an.
Den Entwurf zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hatte die Witwe des amerikanischen Präsidenten Roosevelt, Eleanor Roosevelt, maßgeblich mit ausgearbeitet. Sie war überzeugt, dass die Achtung der Menschenrechte überall dort beginnt, wo jeder Mann, jede Frau und jedes Kind gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde ohne Diskriminierung sucht. Und das ist immer ganz in unserer Nähe: zuhause, in der Nachbarschaft, in der Schule, in der Universität oder am Arbeitsplatz.
Überall dort sollen wir die Würde des Menschen achten, ob wir ihn mögen oder nicht. Wir können Zivilcourage zeigen, wenn andere Menschen verletzt oder gedemütigt werden. Wir können unser eigenes Leben darauf ausrichten, dass wir nicht unnötig Ressourcen vergeuden oder die Umwelt schädigen. Wir können uns bewusst gegen unfaire Arbeitsbedingungen stellen, indem wir wenn möglich das kaufen, war fair produziert und gehandelt wird. Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Arbeitsbedingungen am eigenen Arbeitsplatz fair und gerecht sind, indem wir die Gewerkschaften stärken.
Menschenrechte beginnen nach Auffassung von Eleanor Roosevelt an den kleinsten Plätzen: „ so nah und so klein, dass sie auf keiner Weltkarte zu sehen sind. [...] Sofern diese Rechte dort keine Bedeutung haben, haben sie nirgendwo eine Bedeutung.“
Quellen und zur Vertiefung:
Unser Artikel „2. Dezember: Welttag für die Abschaffung von Sklaverei“
Homepage des Netzwerkes Menschenrechte mit vielen Links zu einschlägigen Materialien
Julia Lohrmann: „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ auf der Homepage von Planet Wissen
Europäische Menschenrechtskonvention auf dejure.org
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01)