Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Ab 1991 tagte eine Kommission aus Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages, die darüber befinden sollte, welche Bundesbehörden und Bundesgerichte ihren Sitz in eines der neuen Länder verlegen. Im Mai 1992 schlug die Kommission vor, den Sitz von insgesamt 16 Behörden und Gerichten zu verlegen. Dazu gehörten unter anderem das Bundesverwaltungsgericht, das Umweltbundesamt und das BAG, das seinen Sitz nach Erfurt verlegen sollte.
Artikel 59 des Grundgesetzes (GG) bestimmt u.a., dass Oberster Gerichtshof für die Arbeitsgerichtsbarkeit das BAG ist. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) trat zum 1. Oktober 1953 in Kraft. Mit dem ArbGG wurde auch das BAG eingerichtet und Kassel als Sitz bestimmt. Dort nahm das Gericht im April 1954 seinen Dienstbetrieb auf. Am 9. November 1999 fand die letzte Sitzung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel statt.
Seit dem 22. November 1999 tagt das BAG am Hugo-Preuß-Platz 1 in Erfurt auf historischem Gelände in Nachbarschaft der Festungsanlage Petersberg und dem Erfurter Dom. Die Bauarbeiten für das neue Gerichtsgebäude begannen im Jahr 1996. Realisiert wurde ein Entwurf der Hamburger Professorin für Architektur Gesine Weinmiller.
Die Anschrift des BAG ist durchaus passend. Hugo Preuß war ein bekannter Staatsrechtler,
der mit seinem 1918/1919 erarbeiteten Entwurf einer demokratischen Verfassung die Grundlage für die Weimarer Reichsverfassung geschaffen hatte.