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Herzinfarkt oder Bänderverletzung

Neulich im Gericht: Skurriles aus dem Gerichtssaal

Herzinfarkt oder Bänderverletzung
Herzinfarkt oder Bänderverletzung

Ein junger Mann Mitte 30 erhält von der Zeitarbeitsfirma, für die er tätig ist, eine Kündigung. Könnte mit meiner Arbeitsunfähigkeit zusammenhängen, denkt er sich. Von Seiten des Arbeitgebers spricht aber niemand mit ihm. 

Zu einem Gespräch kommt es erst im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Für die Firma erscheint eine Dame, die – von der Richterin nach ihrer Funktion im Unternehmen befragt – schlicht „Mitarbeiterin“ angibt. Um wen es sich nun eigentlich handelt, bleibt offen. 

Die Richterin erkundigt sich bei der Dame nach dem Grund für die Kündigung. Diese antwortet darauf nicht. Stattdessen wendet sie sich direkt an den Kläger, und fragt ihn, wie es ihm gehe. Dieser antwortet, es ginge ihm gut und erkundigte sich höflich danach, ob das bei ihr denn ebenso sei. 

Nachdem das geklärt war, wollte die Dame vom Kläger wissen, wann er wieder einsatzfähig sei. Den Einwand der Richterin, dass das nicht der Kläger, sondern ein Arzt festlege, wurde weitestgehend ignoriert.

Der Kläger berichtete dann von einer Verletzung am Unterarm, die er sich bei der Arbeit zugezogen hatte. Leider musste er länger auf einen OP-Termin warten, aber nun hatte er zwei Eingriffe erfolgreich hinter sich gebracht und der Gips kommt in Kürze ab. 

Als ob das Verhalten der Mitarbeiterin des Zeitunternehmens nicht schon seltsam genug gewesen wäre, kommt es dann richtig dicke. Sie habe gehört, der Kläger habe einen Herzinfarkt und eine Blutvergiftung erlitten! Ob das der Kündigungsgrund sein soll? Lapidar antwortet die Dame: „Ich würde jetzt mal sagen, er ist wegen der Krankheit gekündigt“. Aha!

Und dann geht alles plötzlich ganz schnell. Die Richterin fragt, ob sie die Kündigung dann nicht zurücknehmen wolle. Denn schließlich versicherte der Kläger glaubhaft, weder wegen eines Herzinfarkts noch wegen einer Blutvergiftung krankgeschrieben zu sein. Die Dame bejaht ohne weiteres. Ebenso gibt es ein kurzes Ja des Klägers zu der Frage, ob er die Klage dann zurücknimmt. 

Und schon ist das Verfahren beendet. Was bleibt ist Irritation auf allen Seiten.

Silke Clasvorbeck, Online Redakteurin und Rechtsschutzsekretärin, Bielefeld
Autor*in:
Silke Clasvorbeck
Rechtsschutzsekretärin und Online-Redakteurin
Bielefeld