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In eigener Sache: Coronavirus, unsere Arbeit geht weiter! Wir sind für euch da!

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz bleibt auch während der Corona-Krise erreichbar. Auch wenn es im persönlichen Kontakt Einschränkungen gibt, sind unsere Rechtsschutzsekretär*innen weiterhin für die Anliegen unserer Mandant*innen da.

In eigener Sache: Coronavirus, unsere Arbeit geht weiter! Wir sind für euch da!
In eigener Sache: Coronavirus, unsere Arbeit geht weiter! Wir sind für euch da!

Die DGB Rechtsschutz GmbH und ihre fast 390 Rechtsschutzsekretär*innen sowie mehr als 340 Verwaltungsangestellten bleiben erreichbar – auch in Zeiten der Corona-Epidemie. 

Während die Auswirkungen der Corona-Epidemie alle Lebensbereiche erreicht haben, hat sich auch der gewerkschaftliche Rechtsschutz angepasst. Das wichtigste zuerst: „Unsere Rechtsschutzsekretär*innen sind weiterhin erreichbar. Auch wenn der persönliche Kontakt aufgrund der bundesweiten Maßnahmen nun auch in unseren Büros eingeschränkt ist, laufen die Arbeitsprozesse der DGB Rechtsschutz GmbH weiter", betont Geschäftsführer Reinhard-Ulrich Vorbau. „Wir sind für euch da! Und werden das auch bleiben!“

Fristen - Arbeitsabläufe gewahrt

Es ist sichergestellt, dass alle Fristen eingehalten werden, die unbedingt bearbeitet werden müssen und nicht verlängert werden können. Auch die Post wird weiterhin bearbeitet. Wir bitten jedoch, uns nun vermehrt per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren. Aufgrund stets neuer Entwicklungen sollten die Online-Angebote nun noch stärker genutzt werden.

Coronavirus: Unsere Arbeit geht weiter!

Der Virus verändert die (Arbeits-)Welt. Die DGB Rechtsschutz GmbH hat sichergestellt, dass Rechtsberatung und Rechtsvertretung in gewohnter Qualität erhalten bleiben.

Auch in Krisenzeiten für alle da: Der gewerkschaftliche Rechtsschutz hat sich für die nächste Zeit und die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Im Mittelpunkt bleiben dabei die Menschen.

Gut geschützt und gut informiert

"Das Motto „gut geschützt“ hat in diesen Tagen zwei Bedeutungen: So hat die DGB Rechtsschutz GmbH – wie alle Gewerkschaften, Institutionen oder Behörden – ihren Tagesbetrieb eingeschränkt, um dazu beizutragen, dass sich das Virus nicht stärker ausbreitet. Das geschieht gemäß dem Motto: Wir sind weiter erreichbar, aber nicht unbedingt persönlich.

Diese Vorsichtsmaßnahmen ändern allerdings nichts an dem Schutz, den die Gewerkschaften und die DGB Rechtsschutz GmbH den Gewerkschaftsmitgliedern bieten.

So informieren alle Gewerkschaften unter dem Dach des DGB ihre Mitglieder über die derzeit wichtigen Themen, mit denen Arbeitnehmer*innen im Zusammenhang mit Corona zu tun haben – am Telefon, über Newsletter oder das Internet. Insbesondere die Web-Angebote der Gewerkschaften und der DGB Rechtsschutz GmbH gehen auf die unterschiedlichen Themen ein, die Menschen an ihrem Arbeitsplatz derzeit beschäftigen:

Dabei geht es um Fragen zur Kurzarbeit, zum Arbeitsschutz im Homeoffice, zur Betriebsratsarbeit in Corona-Zeiten und vieles mehr.

Liebe Leserinnen und Leser der Recht so: Wir laden ein, unser Informations- und Beratungsangebot auch in Corona-Zeiten zu nutzen. Wir aktualisieren dazu fortlaufend unsere Website. Über die sozialen Medien Facebook und Twitter informieren wir ebenfalls tagesaktuell.

Wir stehen auch in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten an der Seite unserer Mandantinnen und Mandanten. Wir sind Ansprechpartner bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen. Unsere Arbeit geht weiter.

Ich wünsche uns allen Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem: Gesundheit!"

Reinhard-Ulrich Vorbau
Geschäftsführer DGB Rechtsschutz GmbH

KOMMUNIKATION UND VOR ORT

Wir wollen das Infektionsrisiko verringern und bitten alle Ratsuchenden, ihre Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter telefonisch zu kontaktieren und auch Beratungsgespräche auf diesem Wege durchzuführen.

Wer Unterlagen abgeben möchte, sollte diese in den Briefkasten werfen beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax senden.

Die Anfragen werden täglich bearbeitet.

Die Kontaktdaten des zuständigen Büros können online ermittelt werden:

Wir vor Ort

FRISTEN

Die Arbeits- und Sozialgerichte sind von den Maßnahmen des Katastrophenschutzes nicht betroffen und arbeiten weiter.

Trotzdem werden wir wegen der Ansteckungsgefahr im Gerichtssaal in den meisten Fällen beantragen, die Gerichtstermine zu verlegen. Außerdem werden wir bei den Gerichten beantragen, die uns gesetzten Fristen zu verlängern.

Dies gilt nicht für Verfahren, in denen eine Verzögerung des Verfahrens bei unseren Mandant*innen zu existenziellen Problemen führen kann. Es ist sichergestellt, dass alle gerichtlichen Fristen, die nicht verlängert werden können, eingehalten werden.