Das Rentenpaket hat den Bundestag passiert. Damit wird auch die Rente mit 63 Gesetz. Doch der Teufel steckt, wie so oft im Detail.
Dies gilt insbesondere für die Regelung, wonach Zeiten der Arbeitslosigkeit, die zwei Jahre vor Rentenbeginn liegen, nicht als Beitragszeiten anzurechnen sind. Der Gesetzgeber wollte damit den Missbrauch der Frühverrentung verhindern.
Was sie beachten müssen, damit sie dennoch in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63 kommen, darüber informiert der DGB in einer neuen Broschüre.
Das Informationsblatt „Die Berücksichtigung von Arbeitslosigkeitszeiten für die abschlagsfreie Rente mit 63“ können sie
Bericht über eine Veranstaltung der DGB-Rechtsschutz GmbH zum Thema „Rente mit 63“