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4. Campus Arbeitsrecht: Mitbestimmung und Tarifbindung stärken

Am 26. März 2020 geht die Kongressreihe „Campus Arbeitsrecht“ in Frankfurt am Main in die vierte Runde. Der „Campus“ hat es sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen zusammen zu bringen, um arbeits- und sozialrechtliche Fragen zu diskutieren.

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Der „Campus Arbeitsrecht“ beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Thema „Mitbestimmung und Tarifbindung“ stärken. Annelie Buntenbach, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB, die den Campus am 26. März eröffnen wird: „Wer einen Tarifvertrag hat, verdient mehr Geld und hat bessere Arbeitsbedingungen. Daher ist es dringend nötig, die Tarifbindung wieder zu stärken!“

Tarifbindung von zentraler Bedeutung für Beschäftigte

Denn in der Vergangenheit haben die Arbeitgeber sich zunehmend der Tarifbindung entzogen, durch die Möglichkeit einer Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung, durch Tarifverträge mit Scheingewerkschaften und Outsourcing. Auch Globalisierung und Digitalisierung stellen die Mitbestimmung vor neue Herausforderungen.

Prof. Dr. Bernd Waas, Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt am Main freut sich als Schirmherr und Gastgeber daher, diese aktuellen Aspekte beim „Campus Arbeitsrecht“ zu thematisieren.

Prof. Waas: „Die Veranstaltung hat ihren festen Platz unter den Veranstaltungen dieser Art in Deutschland. Dabei stechen die Wahrnehmung des Arbeitsrechts in seinen europäischen, aber auch internationalen Bezügen und der lebhafte Austausch von Wissenschaft und Praxis heraus.“ 

Campus Arbeitsrecht bietet Blick über den Tellerrand

Damit gelinge dem „Campus Arbeitsrecht“, was nur selten gelinge: Die Eröffnung von Blicken über den Tellerrand hinaus. Unter dem Oberthema „Mitbestimmung und Tarifbindung stärken“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich in fünf Fachforen mit unterschiedlichen Teilaspekten beschäftigen:

  •  Forum 1: Arbeitszeit (mit besonderem Blick auf Europa)
  •  Forum 2: Baustelle Datenschutz: Herausforderungen für die betriebliche Praxis
  •  Forum 3: (Gewillkürte) Normenvielfalt zu Lasten der Beschäftigten
  •  Forum 4: Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
  •  Forum 5: Qualifizieren und sanktionieren? - Aktuelle Entwicklungen im SGB II/SGB III

Anmelden können Sie Sich zum 4. Campus Arbeitsrecht am 26. März 2020 in Frankfurt am Main hier: Anmelden https://www.campusarbeitsrecht.de/anmeldung

Weitere Informationen zu 4. Campus Arbeitsrecht am 26. März 2020 finden Sie hier: 

Veranstalter des Campus Arbeitsrecht ist der Frankfurter Cluster. In diesem haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen gesammelt, um die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitzugestalten. Mitglieder sind die DGB Rechtschutz GmbH als gewerkschaftlicher Rechtsdienstleister, das Hugo Sinzheimer Institut, die Europäische Akademie der Arbeit, der Bund-Verlag  und die Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“.

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 Büros, in denen etwa 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind(https://www.dgbrechtsschutz.de/).

Das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) forscht im Bereich Arbeits- und Sozialrecht und leistet dadurch. einen aktiven Beitrag zu den rechtspolitischen Debatten. Mit unterschiedlichen Veranstaltungen greift es aktuelle Themen auf, die für Arbeitnehmer und deren Vertreter wichtig sind (https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/).

Die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA) in der Universität Frankfurt bietet engagierten Vertreter*innen von Arbeitnehmern die Möglichkeit, in den Bereichen Gesellschaft, Recht, Sozialpolitik und Wirtschaft zu studieren(https://www.uni-frankfurt.de/62746672/Aktuelles).

Der Bund-Verlag ist auf das Fachwissen für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen spezialisiert. Zu seinen Publikationen zählen Standardwerke im Arbeits- und Sozialrecht sowie Klassiker der Betriebsratsliteratur, Zeitschriften, Online-Module und Portale (https://www.bund-verlag.de/).

Die Zeitschrift „Arbeit und Recht“ (AuR) ist ein juristisches Fachblatt mit einer 60-jährigen Tradition. Als Schnittstelle zwischen Arbeitsrechtspraxis und Wissenschaft informiert sie über arbeitsrechtliche Entwicklungen vertritt dabei die Position der Arbeitnehmer(https://shop.bund-verlag.de/arbeit-und-recht-jahresabonnement-0003-7648).

Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen:

DGB Rechtsschutz GmbH
Bereich der Geschäftsführung
Roßstraße 94
40476 Düsseldorf

Autor*in:
Dr. Till Bender,
Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht",
Hauptverwaltung