dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Abfindung
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (z. B. aufgrund eines Aufhebungsvertrages oder einer...
Abmahnung
Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten...
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag ist vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden. Während das Arbeitsverhältnis...
Altersrente
Für die Altersrenten gelten Mindestversicherungszeiten, das Erreichen eines bestimmten Alters oder...
Amtsermittlungsgrundsatz
Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz sind Gerichte und Behörden dazu verpflichtet, einen Sachverhalt,...
Annahmeverzug
Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt ergibt sich grundsätzlich,...
Arbeitgeberhaftung
Stößt einem Beschäftigten bei seiner Tätigkeit etwas zu oder wird sein Eigen - tum beschädigt, muss...
Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleih eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (die...
Arbeitsbereitschaft
Die so genannte Arbeitsbereitschaft ist die »Zeit wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung«,...
Arbeitslos
Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens...
Arbeitslosengeld
Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld...
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis und...
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit...
Arbeitsunfähig
Welche Pflichten haben Beschäftigte, wenn sie krank werden? Müssen sie dem Chef oder der Chefin...
Arbeitsvermittlung
Die öffentliche Arbeitsvermittlung gehört zu den Leistungen der Arbeitsförderung und ist für alle...
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der...
Arbeitsvertragsänderung
Wer eine Fortbildung macht, neue Fähigkeiten erwirbt und anschließend neue Aufgaben übernimmt,...
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist seit jeher Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und...
Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf...
Aufhebungsvertrag
Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann ein Arbeitsvertrag beendet werden
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium einer Kapitalgesellschaft. Er ist gesetzlich für die...
Aufstiegsverfahren
Um von einer Laufbahngruppe in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln zu können, müssen...
Ausbildungskündigung
Für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen gelten besondere Regelungen, die sich teilweise...
Ausbildungsplatzwechsel
Im Normalfall endet eine Berufsausbildung mit der bestandenen Abschlussprüfung. Was Azubis tun...
Auslegung
§ 157 BGB bestimmt, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die...
Ausschlussfristen
Häufig ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen, dass Ansprüche innerhalb sog....
Außerordentliche Kündigung
Als »außerordentliche Kündigung« wird die (in der Regel) fristlose Kündigung aus wichtigem Grund im...
Kategorie | A

Annahmeverzug

Was ist das? 

 

Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt ergibt sich grundsätzlich, dass der Arbeitgeber von der Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts frei wird, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt (§§ 275, 326 BGB).

Es gilt der Grundsatz »Ohne Arbeit kein Lohn«.

Gesetzliche und tarifliche Vorschriften sehen zum Schutz der Arbeitnehmer Ausnahmen von diesem Grundsatz vor.

So ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet

  • an Feiertagen (siehe Entgeltfortzahlung an Feiertagen),
  • bei Krankheit, Vorsorge- und Reha-Maßnahmen (siehe Entgeltfortzahlung bei Krankheit und bei Vorsorge und Rehabilitation),
  • bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG (siehe Mutterschutz),
  • bei vorübergehender Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen ohne Verschulden (§ 616 Satz 1 BGB; siehe Persönliche Arbeitsverhinderung),
  • im Erholungsurlaub (siehe Urlaub),
  • bei einem Einsatz als Helfer im Katastrophenschutz (§ 9 Abs. 2 Katastrophenschutzerweiterungsgesetz).

 

Einen weiteren Ausnahmefall vom Grundsatz »Ohne Arbeit kein Lohn« stellt der sog. Annahmeverzug des Arbeitgebers i.?S.?d. § 615 Satz 1 BGB dar. Nach dieser Vorschrift muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt auch dann bezahlen, wenn er die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitskraft »nicht annimmt«, wenn er sich also weigert, den arbeitsbereiten Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Beispiele:

  • Ein Arbeitnehmer ist für längere Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er meldet sich nach Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit im Betrieb und bietet seine Arbeitskraft an. Der Arbeitgeber lehnt ab.
  • Ein Arbeitnehmer wird nach einem Streit mit dem Vorgesetzten »beurlaubt«. Der Arbeitnehmer weist das zurück und bietet seine Arbeitskraft an. Der Arbeitgeber lehnt ab.
  • Der Arbeitgeber »verordnet« ohne Zustimmung des Betriebsrats Kurzarbeit. Die Arbeitnehmer bieten ihre Arbeitskraft an. Der Arbeitgeber lehnt ab.

Nach § 615 Satz 3 BGB ist der Arbeitgeber auch dann entgeltfortzahlungspflichtig, wenn er die Belegschaft ohne sein Verschulden aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann (Betriebsrisiko) oder wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird (Wirtschaftsrisiko). Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das sog. Betriebs- und Wirtschaftsrisiko (BAG v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79, DB 1981, 321).

Zum Arbeitsausfall aufgrund von Fernwirkungen eines Arbeitskampfes (Streik oder Aussperrung) siehe Arbeitskampf  

 

Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, sind die §§ 293 bis 297 BGB maßgeblich.

 

In § 293 BGB (Annahmeverzug) wird der Grundsatz aufgestellt: Der Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug, wenn er die ihm vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Annahmeverzug - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.

Dort lesen Sie mehr zu:

 

  1. Was ist das?  
  2. Bedeutung für die Betriebsratsarbeit