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Weil jedes Rechtsverhältnis so individuell ist wie die Menschen selbst, müssen im Streitfall und bei Unklarheiten die Gerichte entscheiden. Deshalb werden die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen durch eine differenzierte Rechtsprechung ergänzt.
Beim DGB finden sie als Rechtslexikon Informationen von A wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bis Z wie Zuzahlungen zur Krankenversicherung.