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Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (z. B. aufgrund eines Aufhebungsvertrages oder einer...
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Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten...
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag ist vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden. Während das Arbeitsverhältnis...
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Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz sind Gerichte und Behörden dazu verpflichtet, einen Sachverhalt,...
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Arbeitgeberhaftung
Stößt einem Beschäftigten bei seiner Tätigkeit etwas zu oder wird sein Eigen - tum beschädigt, muss...
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Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleih eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (die...
Arbeitsbereitschaft
Die so genannte Arbeitsbereitschaft ist die »Zeit wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung«,...
Arbeitslos
Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens...
Arbeitslosengeld
Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld...
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis und...
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit...
Arbeitsunfähig
Welche Pflichten haben Beschäftigte, wenn sie krank werden? Müssen sie dem Chef oder der Chefin...
Arbeitsvermittlung
Die öffentliche Arbeitsvermittlung gehört zu den Leistungen der Arbeitsförderung und ist für alle...
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der...
Arbeitsvertragsänderung
Wer eine Fortbildung macht, neue Fähigkeiten erwirbt und anschließend neue Aufgaben übernimmt,...
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist seit jeher Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und...
Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf...
Aufhebungsvertrag
Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann ein Arbeitsvertrag beendet werden
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Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium einer Kapitalgesellschaft. Er ist gesetzlich für die...
Aufstiegsverfahren
Um von einer Laufbahngruppe in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln zu können, müssen...
Ausbildungskündigung
Für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen gelten besondere Regelungen, die sich teilweise...
Ausbildungsplatzwechsel
Im Normalfall endet eine Berufsausbildung mit der bestandenen Abschlussprüfung. Was Azubis tun...
Auslegung
§ 157 BGB bestimmt, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die...
Ausschlussfristen
Häufig ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen, dass Ansprüche innerhalb sog....
Außerordentliche Kündigung
Als »außerordentliche Kündigung« wird die (in der Regel) fristlose Kündigung aus wichtigem Grund im...
Kategorie | A

Arbeitsunfähig

Welche Pflichten haben Beschäftigte, wenn sie krank werden? Müssen sie dem Chef oder der Chefin bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen? Und was gilt, wenn man im Urlaub krank wird? Antworten liefert Tjark Menssen.

Die wichtigste Pflicht besteht – wie fast immer – darin, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. In diesem Fall über die Erkrankung und ihre wahrscheinliche Dauer. Unverzüglich bedeutet:Der Chef muss bei Arbeitsbeginn des ersten Krankheitstags die Meldung erhalten. Es reicht nicht aus, einen Brief in die Post zu stecken. Eine Mitteilung per SMS oder E-Mail ist in der Regel auch erlaubt – undin einigen Betrieben auch gängige Praxis. Die Information kann aber auch durch einen Dritten erfolgen.

Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage – das Wochenende wird also gegebenenfalls mitgezählt –, so muss ein Beschäftigter am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn Tarif- oder Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge keine anderen Fristen vorgeben.

Gibt es keine tarifliche, betriebliche oder einzelvertragliche Regel, dann kann der Chef ungeachtet der gesetzlichen »Dreitagesfrist« ohne Begründung die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden. In dem vorliegenden Fall lehnten die Richter die Auffassung einer Klägerin ab, wonach der Arbeitgeber es sachlich rechtfertigen müsse, wenn er das Attest schon vom ersten Tag an verlangt. Etwa, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht habe. Bisher war umstritten, ob der Arbeitgeber es besonders begründen muss, wenn er die Vorlage bereits am ersten Krankheitstag verlangt. Hat der Chef ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er von der Krankenkasse verlangen, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

 

Im Urlaub

 

Erkrankt ein Beschäftigter im Urlaub, muss er den Vorgesetzten unverzüglich darüber informieren. Wer im Ausland erkrankt, muss die Aufenthaltsadresse mitteilen und wie lange man voraussichtlich krank sein wird. Weil dem Arbeitgeber das Attest spätestens am vierten Tag vorliegen muss, ist es ratsam, es ihm vorab per Fax oder E-Mail zu übermitteln und dann per Post nachzusenden.

Ein Attest aus dem Ausland muss der Arbeitgeber nur anerkennen, wenn es unter den Ländern ein Sozialversicherungsabkommen gibt und die dortige staatliche Krankenkasse das Attest schriftlich bestätigt oder es von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt ist. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, muss der Chef keine Entgeltfortzahlung leisten. Darum sollten sich Berufstätige bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob es mit dem Urlaubsland ein Abkommen gibt.