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Um von einer Laufbahngruppe in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln zu können, müssen Beamte*innen ein Aufstiegsverfahren durchlaufen.
Das Aufstiegsverfahren ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die betroffenen Beamte die Zulassungsvoraussetzungen der höheren Laufbahn wie beispielsweise eine entsprechende Vorbildung oder einen Vorbereitungsdienst nicht erfüllen. Sie können dann ihre Befähigung für die höheren Laufbahn dadurch nachweisen, dass sie ein vorgeschriebenes Aufstiegsverfahren durchlaufen und mit Prüfung abschließen.
Für Bundesbeamte ist das in den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Die Bundesländer haben hiervon abweichende, eigenständige rechtliche Bestimmungen.