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Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Hierzu werden verschiedene Ansätze verknüpft, nämlich die einer Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, der Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und der Stärkung persönlicher Kompetenzen. Der traditionelle Arbeitsschutz hat zwar durch eine Verringerung von Arbeitsunfällen und die Prävention von Berufskrankheiten entscheidend zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz beigetragen. Dennoch reichen seine Mittel nicht, um Problemen zu begegnen, die sich aus der wachsenden Verbreitung neuer Informationstechnologien, den Veränderungen von Beschäftigungsverhältnissen (befristete Arbeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit), älter werdenden Belegschaften und der wachsenden Bedeutung des Dienstleistungssektors ergeben.
Betriebliche Gesundheitsförderung soll zu vorausschauend gesundheitsbewusster Arbeitsgestaltung führen und damit Technik und Organisation im Betrieb so konzipieren, dass den Arbeitenden größtmögliche Kontrolle über die eigenen Arbeitsbedingungen, offene Handlungsspielräume und Möglichkeiten wechselseitiger kollegialer Unterstützung, zum Beispiel im Rahmen von Gruppenarbeit, eingeräumt werden. Beispiele sind auch Betriebsvereinbarungen zur Ergonomie von Hard-und Software sowie zur Mischarbeit für Arbeitskräfte an Bildschirmgeräten.
Dabei wird mit der Krankenversicherung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes kooperiert. Es werden Maßnahmen zur Fachberatung bei psycho-sozialen Belastungen und Suchtproblemen getroffen, Kurse zur Stressbewältigung angeboten, genauso zum Betriebssport/Gesundheitssport und Betriebsvereinbarungen zum Nichtraucherschutz abgeschlossen. Letztlich sind auch in einem Betriebsrestaurant schmackhafte, preiswerte und gesunde Verpflegungsangebote zu machen, die zum kollegialen Gespräch und zur Erholung einladen.
In diesem Rahmen helfen Arbeitszeitregelungen zur Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Anforderungen Stress zu vermeiden. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang humane Schichtplangestaltung und Regelungen zur Re-Integration von Schicht- und insbesondere Nachtarbeiter*innen in Normaldienste. In gleichem Maße sind die Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen umwelt- und gesundheitsbewusst zu gestalten.
Maßnahmen innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung sind mitbestimmungspflichtig nach § 75 Bundespersonalvertretungsgesetz und auch nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz.