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Eine gerichtliche Entscheidung wird rechtskräftig, wenn sie nicht (mehr) durch ein Rechtsmittel angegriffen werden kann.
Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn kein Rechtsmittel zulässig ist, auf Rechtsmittel verzichtet wird oder die Frist dafür verstrichen ist. Ist eine Sache zwischen den Parteien endgültig durch Urteil geregelt, kann sie nicht mehr Teil eines neuen Verfahrens sein (materielle Rechtskraft).