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Im Arbeitsvertrag Regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten. Da der Arbeitgeber aber in der Regel in der stärkeren Position ist, ist es das Ziel des Arbeitsrechts, das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zu verringern. Für den Arbeitsvertrag bedeutet das, dass der Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht so formulieren kann, wie er will und Arbeitnehmer*innen einseitig benachteiligen kann. Er muss stets auch die Interessen der Arbeitnehmer*innen berücksichtigen.
Davon, dass Arbeitgeber dennoch versuchen, alles für sich rauszuholen und häufig zu weit gehen, zeugt der Alltag vor den Arbeitsgerichten. Welche Probleme sich aus diesem Spannungsverhältnis ergeben und alles weitere zum weitläufigen Thema Arbeitsvertrag findet sich hier.
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