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Betriebs- und Personalräte sind die Vertreter der Beschäftigten in den Betrieben und dem öffentlichen Dienst. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze statten die Betriebs- und Personalräte mit umfangreichen Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten aus. Da kommt es schon einmal vor, dass es in der Sache handfeste Auseinandersetzungen mit dem Chef gibt. Schließlich sind Personalvertretungen nicht dafür da, sich mit der Führungsebene anzufreunden.
Berichte über unsere Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten und alles andere zu diesem Thema finden Sie hier.
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