Selbstdarsteller par execellence 

Auf seiner Homepage wirbt der Verfasser des „Schwarzbuch Betriebsrat“ damit, dass „Rechtsanwalt Helmut Naujoks zu den wenigen Anwälten im deutschen Arbeitsrecht zählt, die konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertreten. Hervorgetreten ist Rechtsanwalt Helmut Naujoks in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Fällen, in denen er Arbeitgeber in zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften vertreten hat und in denen es Naujoks gelungen ist, die Auseinandersetzungen im Sinne der Arbeitgeber beizulegen“.

Als Arbeitsrechtler erfolglos auf ganzer Linie

Wenn man diese Eigenwerbung liest, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei Naujoks um einen versierten Arbeitsrechtler handelt, dem es in vielen Fällen gelungen ist, in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten obsiegend den Gerichtssaal zu verlassen.

Weit gefehlt!
Genau das Gegenteil ist der Fall. Obsiegende Fälle kann er so gut wie keine in seiner langjährigen Laufbahn verzeichnen.

Mir rüden Mitteln Existenzen vernichten

Richtig indes ist aber, dass es ihm nicht selten gelungen ist,  Betriebsratsmitglieder aus dem Betrieb zu entfernen oder  Betriebsratsgremien zu demontieren. 

Um dies zu erreichen überzieht Naujoks Betriebsräte mit Abmahnungs- und Kündigungswellen. Mehrere fristlose Kündigungen sind keine Seltenheit. 

Offene und verdeckte Bespitzelungen, Hausverbote gegen Gewerkschaftssekretäre*innen und Betriebsräte, Verhinderung und Abmahnung von Presseberichterstattung, Gründung und Coaching von Anti-Betriebsrats-Initiativen gehören ebenso zu seinem Repertoire  wie Spaltung und Polarisierung der Belegschaft.

Zu seinen Methoden gehört es auch, mit völlig unsinnigen Schadensersatzklagen in Millionenhöhe zu drohen, oder auch schon mal eine Schadensersatzklage von über 1 Millionen EURO beim Arbeitsgericht anhängig zu machen. Hierbei geht es ihm nicht darum, vor Gericht zu obsiegen, sondern allein darum, die ihn von der Arbeitgeberseite als Gegner benannten Arbeitnehmer*innen zu verunsichern.

Diese Art des Mobbings grenzt schon an Rechtsmissbrauch. Betroffene Arbeitnehmer*innen, die kein Mitglied einer der im DGB vereinigten Gewerkschaften sind und denen somit kein kostenfreier Rechtsschutz zur Seite steht, werden bei den arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, in die sie Naujoks treibt, früher oder später finanziell ausgeblutet. Nach den Bestimmungen des Arbeitsgerichtgesetzes müssen die Parteien, unabhängig vom Ausgang des erstinstanzlichen Urteilsverfahrens, die ihnen entstandenen Kosten, wie z. B. Anwaltskosten, selbst tragen.

Die Folgen eines solchen Vorgehens nach dem „System Naujoks“ sind für die einzelnen Betroffenen oftmals katastrophal. Viele Opfer von Naujoks wurden in die Depression getrieben. Ehen und langjährige Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen zerbrachen. Wen wundert es da noch, dass die von Naujoks Gejagten irgendwann resignieren und das Handtuch werfen, also den Betrieb, oftmals ohne Abfindung, verlassen.

Wenn Naujoks kommt, dann bebt der Gerichtssaal!

Wenn der „Anwalt der Arbeitgeber“, der ein Gewicht auf die Waage bringen mag, die einer auf 150 kg geeichten Waage wohl einiges abverlangt, mit tapsig wirkenden Schritten und todernster Miene den Gerichtssaal betritt, dann bebt der Boden und man meint, die Wände wackeln. Dies aber nicht etwa weil die juristischen Argumente so durchschlagend sind, sondern allein aufgrund der Masse Mensch die den Saal betritt. 

Diese Erfahrung konnte der Autor im Jahre 2011 machen, als er beim Arbeitsgericht Stuttgart als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsratsvorsitzenden und eines weiteren Betriebsratsmitglieds eines Automobilzulieferers in Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 103 BetrVG deren Interessen vertrat. Diese Verfahren wurden von Naujoks im Auftrag der Arbeitgeberin anhängig gemacht.

Materialschlacht

Im Fall des Betriebsratsvorsitzenden präsentierte er dem Gericht eine 93 seitige Antragsschrift und als „Zugabe“ waren noch ca. 50 Anlagen beigefügt. 

Nicht nur aus dem Umfang, sondern insbesondere aus dem Inhalt der Antragsschrift wurde deutlich, dass Naujoks arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich so gut wie nichts zu bieten hat, also insoweit als ein Federgewicht zu sehen ist. 

Über viele Seiten hinweg begründete er den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der beiden Betriebsratsmitglieder mit einem schon pathologisch wirkenden Vortrag. Ob dieser Vortrag allein seinem eigenen Hirn entsprang, oder unter Mithilfe eines seinerzeit bei der Antragstellerin tätigen Personalchefs entstand, den man ohne weiteres in die Reihe der „Betriebsratsfresser“ einreihen kann, , ist letztendlich unerheblich. 

Fest steht, dass die Antragsschriften von dem Arbeitgeberanwalt eingereicht wurden, der also  durch seine Unterschriften hinter dem unsinnigen Vortrag stand. Eben diesen Vortrag, der sich unter anderem auf Berichte anonymer Detektive berief, machte er auch zum Inhalt seines mündlichen Vortrags in der Verhandlung. 

Mit ernster Miene ließ er das Gericht und interessierte Zuhörer wissen, dass  in dem Betrieb der Antragstellerin Dealer und Waffenhändler ihr Unwesen getrieben hätten, ohne dies jedoch belegen zu können. 

Hiermit nicht genug! Die zu keinem Zeitpunkt als Zeugen benannten und in den Betrieb als Arbeiter eingeschleusten namenlosen Detektive wollten im Rahmen von Kollegengesprächen gehört haben, dass beabsichtigt sei, das Büro des Personalchefs in die Luft zu sprengen um den „alten Bastard über den Jordan zu jagen“. An diesen Gesprächen sollen die beiden Betriebsratskollegen beteiligt gewesen sein. Keine von diesen Behauptungen konnten belegt werden, was auch für den dem Betriebsratsvorsitzenden unterstellten Satz gilt, wonach man „alle in einen Sack  stecken und darauf schießen“ solle. 

Es würde an dieser Stelle zu weit führen die schon paranoid anmutenden weiteren Unterstellungen auszuführen. Die vorstehend beispielhaft genannten Gründe zeigen einmal mehr mit welchen Mitteln versucht wird, Betriebsräte in ein schlechtes Licht und kalt zu stellen. 

Das offensichtliche Ziel, sie  letztendlich aus dem Betrieb zu vertreiben, funktionierte in den Fällen der beiden Betriebsratsmitglieder des schwäbischen Automobilzulieferers jedoch nicht. Sie wurden von einer breiten Solidaritätswelle getragen. Auch die regionalen Medien waren bereit, über die Versuche, aktive Betriebsräte los zu werden, zu berichten. Nach zehnmonatiger Verfahrensdauer in der ersten Instanz wurden die Zustimmungsersetzungsanträge im Februar 2012 vom „Betriebsrätefresser und Vollstrecker der Bosse“ sang- und klanglos zurückgenommen. Diesmal war es ihm nicht gelungen „Auseinandersetzungen im Sinne des Arbeitgebers beizulegen“.

Naujoks Einsatz blieb nicht ohne personelle Konsequenzen! Einer blieb auf der Strecke!

Wer jetzt glaubt, dass der Einsatz des „konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertretenden“ Advokaten im Schwabenland völlig erfolglos blieb, der irrt. 

Nachdem die Verfahren gegen die Betriebsratsmitglieder beendet waren, trennte sich die Arbeitgeberin von ihrem Personalchef, der gemeinsam mit Naujoks annährend ein Jahr lang meinte, sich durch an den Haaren herbei gezogene Kündigungsgründe von aktiven IG Metall Betriebsräten trennen zu können. Es bedurfte also keiner - wie von dem Personalchef den Betriebsräten unterstellten Absicht - Sprengung seines Büros „um den alten Bastard über den Jordan zu jagen“. Hierfür sorgte er letztendlich selbst nachdem der Geschäftsführung des Automobilzulieferers klar wurde, dass die vom Personalchef initiiere Aktion ein „Schuss in den Ofen“ war.

Da der Einsatz des „Anwalts der Arbeitgeber“ letztendlich das Ergebnis zeitigte, dass der Personalchef, der zur „Entsorgung“ der Betriebsräte aufrief, selbst wegen seiner Machenschaften „entsorgt“ wurde, zeigt mit bestechender Deutlichkeit, dass es, wenn auch sicherlich ungewollt, gelungen ist, auf diesem Wege „die Auseinandersetzungen im Sinne des Arbeitgebers beizulegen“. Denn seitdem der Personalchef dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt wurde und Naujoks sich nach Ausgleich seiner eminenten Kostenrechnung nicht mehr sehen ließ, kann von einer so gut wie störungsfreien Zusammenarbeit zwischen der erneuerten Geschäftsführung und dem Betriebsrat gesprochen werden.

Anmerkung Christina Frank: Öffentlichkeitsarbeit ist die einzige Chance

Auch die Kollegin Christin Frank, Gewerkschaftssekretärin Verdi Stuttgart, hatte das zweifelhafte „Vergnügen“, in einer großen Anzahl von Fällen das „System Naujoks“ kennen zu lernen. Um dessen Umtrieben Paroli zu bieten empfiehlt sie beim Auftauchen von Naujoks oder anderer Rechtsanwälte die sich als „Anwälte der Arbeitgeber“ verstehen, wie folgt vorzugehen: 

Transparenz herstellen

Unabdingbar ist eine große Öffentlichkeit herzustellen, denn der Konflikt im Unternehmen ist darauf angelegt, dass der Arbeitgeber sich sprachlos stellt und sprachlos gegenüber dem Betriebsrat und der Belegschaft. Gegenüber der Belegschaft wird lediglich strafend bei Solidaritätskundgebungen das Gespräch aufgezwungen. 

Das System Naujoks muss transparent gemacht werden. Damit verliert es einen Teil seines Schreckens. Die Erfahrung ist, dass die regionale Presse das Vorgehen der strategischen Zerstörung von Menschen ablehnt und bereit ist, gegen das System Naujoks Stellung zu beziehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine frühzeitige Einbeziehung der Presse. 

Kunden wie auch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sind bereit, die betroffenen Mitarbeiter und Betriebsräte zu unterstützen. Dieser Personenkreise müsse jedoch gesondert mobilisiert werden. Der Vorteil liegt darin, dass diese Personen von der Arbeitgeberseite nichts zu befürchten haben.

Rechtsverletzungen frühzeitig entgegen treten

Als Fehler aus früheren Konflikten wird angesehen, dass man die im Intranet bzw. virtuellen schwarzen Brett im Betrieb vorgenommenen Grenzüberschreitungen und persönlichen üblen Verletzungen gegen Betriebsräte nicht privatrechtlich oder strafrechtlich verfolgt hat. Damit wurde der Trend der üblen Nachrede nie gestoppt und auch keine Grenzen dagegen gesetzt.

RA Naujoks tritt offiziell als Einzelanwalt auf. De facto hat er aber sog. Adjutanten,  die als Beißer jeweils eingesetzt werden, wenn Naujoks selbst nicht vor Ort ist. Naujoks coacht und schult die Führung im neuen sozialen Verhalten: Mobbing und psychische Zerstörung von Beschäftigten und Betriebsräte  (Siehe sein Buch: Kündigung von Unkündbaren). Die hier dargestellte Arbeitgeberstrategie führt über die Anleitung zu umfassender Schikane, Bedrohung, Psychofolter usw. bis zu dem Ziel, dass Betroffene so verzweifelt und psychisch am Ende sind, dass sie den Arbeitsplatz selbst aufgeben.

Die Kosten, die ein Unternehmen für die Entsorgung seines Betriebsrats über mehrere Monate hinweg auf den Tisch legt, belaufen sich angeblich zwischen 700.000 bis über 1 Million Euro. 

Ratschläge für den Ernstfall

Bei Beobachtung, dass Naujoks im Hause ist, müssen die Betriebsräte auf folgendes eingestellt sein:

  • In jeder Situation, in der ein Betriebsrat allein einer Führungskraft gegenüber steht, ist damit zu rechnen, dass das Gesprochene umgedreht wird, dass angebliche Übergriffe der Betriebsräte auf Führungskräfte behauptet werden oder dass angebliche Geldforderungen einzelner Betriebsratsmitglieder an das Unternehmen vorgegeben werden. Man muss ab sofort alle Mails und jeden Schriftwechsel aufheben, jedenfalls nie löschen.
  • Es geht darum, das Diktat des schnellen Tempos zu durchbrechen und autonom zu versuchen, eigene Strategien dagegen zu setzen. 
  • Wichtig ist, dass der Betriebsrat weiterhin die Sacharbeit vorantreibt und ggf. den Unternehmer zwingt, durch Öffentlichkeit wieder an den Tisch zu kommen. 
  • In jedem Fall muss die Belegschaft in den Konflikt frühzeitig eingebunden sein, in dem sie nämlich vollständig informiert ist, da sie sich sonst nicht hinter ihren Betriebsrat stellen kann.
  • Es muss ein unabhängiger Unterstützerkreis gebildet werden. Es empfiehlt sich die Beiziehung von Betriebsseelsorgern für Belegschaft und Betriebsrat. 
  • Dieser unabhängige Unterstützerkreis muss je nach Art der Firma an die Kunden herantreten und um Unterstützung bitten.
  • Dieser Unterstützerkreis muss an das Aufsichtsgremium der Firma herantreten und dort um Gespräche und um Vernunft bitten.
  • Die Ehepartner der Betriebsräte müssen frühzeitig eingebunden werden, damit sie das System verstehen, ihren Partner nicht als „verrückt“ erleben und die notwendige solidarische Unterstützung einerseits geben können, zum anderen den Druck der auch in der Beziehung und in den Familien lastet aushalten bzw. abfangen können.
  • Es muss deutlich gemacht werden, dass es nicht um einzelne Persönlichkeiten geht, sondern darum, den Betriebsrat insgesamt zu zerstören, die führenden Köpfe aus dem Unternehmen zu treiben, in der Regel ohne Abfindung, gesundheitlich geschädigt und froh, das Unternehmen verlassen zu können.