Ein Großteil der Gewerkschaftssekretäre kann von Behinderung der Betriebsratsarbeit ein Lied singen. Und in vielen Fällen sind externe Dienstleister daran beteiligt. Auch wenn wir in Deutschland weit von amerikanischen Verhältnissen entfernt sind, so kann das Union Busting leider auch nicht als Einzelphänomen betrachtet werden.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Otto-Brenner-Stiftung im Mai 2014 unter dem Titel „Union Busting in Deutschland – Die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung“ herausbrachte.
Dabei wird klar, dass die Bandbreite der Dienstleister groß ist. Genannt werden nicht nur große und kleine Anwaltskanzleien, sondern auch Universitäten, an denen Juristen und Betriebswirtschaftler ausgebildet werden, Unternehmensberater, Medienrechtskanzleien, PR-Agenturen, Stiftungen, Wirtschaftsdetekteien, arbeitgeberfinanzierte Universitätsinstitute, (Labor-Relations- und Human-Resources-Einrichtungen, gelbe Gewerkschaften) und Arbeitgeberverbände.
Das Ziel: Betriebsratsfreie Zonen schaffen und sichern
Eine wesentliche Bestrebung des Union-Busting in Deutschland besteht nach dem Ergebnis der Studie darin, Betriebe und Konzerne zu betriebsratsfreien Zonen zu machen oder einen betriebsratsfreien Status quo zu wahren.
Und warum? Weil sich die Unternehmen am besonderen Kündigungsschutz der Betriebsräte stören sowie an deren Möglichkeiten, in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Ein starker Betriebsrat kann im Konfliktfall ein starker Gegner sein.
Kann die Bildung eines Betriebsrates nicht verhindert werden, so ist ein weiteres Mittel, dafür Sorge zu tragen, dass dieser mit den passenden Mitarbeitern besetzt wird. Managementgesteuert ist hier der in der Studie gewählte Begriff für die Versuche der Unternehmensleitungen, die Zusammensetzungen der Betriebsräte in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, im Rahmen von Umstrukturierungen durch Zerschlagung oder Auslagerung von integrierten Unternehmen in einzelne, rechtlich unabhängige Gesellschaften eine Veränderung der Unternehmensstruktur herbeizuführen. Dies wirkt sich negativ auf die Bildung von Betriebsräten und der Betriebsratsarbeit aus.
Ist ein Betriebsrat gebildet und arbeitet dieser nicht unternehmenstreu, so ist eine Vorgehensweise beim Union-Busting der Versuch, einzelne Betriebsratsmitglieder los zu werden. Oft wird hier mit der Zermürbungstaktik gearbeitet. Es werden fristlose Kündigungen ausgesprochen, die zwar vor einem Arbeitsgericht nicht haltbar sind, letztendlich aber zum Ziel führen können, weil die Betroffenen irgendwann auch ohne Richterspruch das Feld räumen.
Auf Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung spezialisierte Rechtsanwälte
Leider gibt es immer noch und immer mehr Anwälte, die ihr Geld damit verdienen, Arbeitgeber darin zu beraten und zu „schulen“ wie diese die Bildung eines Betriebsrates verhindern, diesen ganz oder auch unliebsame Betriebsratsmitglieder trotz Sonderkündigungsschutz wieder los werden können.
Der als „Rausschmeißer“ bekannt geworden Rechtsanwalt Naujoks muss wohl schon gar nicht mehr groß erwähnt werden. Die Versuche, ihn aufgrund seiner fragwürdigen Methoden aus der Rechtsanwaltskammer auszuschließen, waren bisher erfolglos. Bedauerlich ist auch, dass es Nachahmer zu geben scheint.
Die Kanzlei Schreiner aus Attendorn bietet zum Beispiel Praxisseminare zu Themen an wie „Grenzen der Mitbestimmung“, „Grenzen des Betriebsrats“ und „Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund“.
Wo Schatten ist, da ist auch Licht! Ein Blick auf die Fälle, die im Rampenlicht standen (z.B. Burger King in diesem Jahr oder schon 2011 die Reinigungsfirma Klüh) zeigt Erfreuliches. Das ist zum einen die Solidarität bei den Beschäftigten, die sich – oft unterstützt durch ihre Gewerkschaft – gegen die Machenschaften wehrten. Und zum anderen sind es die Erfolge, die dabei herauskamen. Und wir sprechen natürlich von den Erfolgen der Arbeitnehmer*innen. Auf der Homepage rühmt sich der oben genannte Anwalt damit, dass es ihm in den vergangenen Jahren in zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften gelungen sei, die Auseinandersetzungen im Sinne der Arbeitgeber beizulegen. Zum Glück war und ist das nicht immer so! Grade im Falle Burger King, war die Kampagne des besagten Anwalts letztlich nicht mehr als eine denkbar schlechte Publicity für das Unternehmen. Das Mandat verlor er zudem.
Anmerkung der Redaktion zum Union Busting:
Was wir uns wünschen: Zum einen weiterhin eine Solidarität und Gegenwehr der Betroffenen, egal ob es die Beschäftigten sind, der Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Zum anderen Arbeitgeber, die Probleme im Betrieb auf die faire, gesetzlich vorgesehene Art und Weise regeln und nicht die lang erkämpften Arbeitnehmerrechte mit Füßen treten, indem sie Mitbestimmung verhindern, Betriebsratsarbeit behindern und Kündigungsschutz unterlaufen. Denn nur so können alle, also Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, Betriebsräte und auch wir der täglichen Arbeit nachgehen.
Der Fall Burger King zum Nachlesen:
Wird jetzt alles besser bei der Burger King GmbH?