Der Maschinenbauer IBAG in Recklinghausen beschäftigt zirka 40 Arbeitnehmer*innen. Ein Großteil ist Mitglied der IG Metall. Die meisten sind schon langjährig im Betrieb und haben alte Arbeitsverträge, in denen Bezug genommen wird auf die Tarifverträge der Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund steht ihnen auch das tarifliche Weihnachtsgeld zu.

Inzwischen ist IBAG kein Vollmitglied mehr im Arbeitgeberverband, sondern nur noch Mitglied „ohne Tarifbindung“ (sogenannte OT-Mitgliedschaft). Das bedeutet: Die Vorteile der Verbandsmitgliedschaft will man weiter genießen, wie beispielsweise die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Aber der aus Sicht des Unternehmens teuren und nachteiligen Tarifbindung will man sich entledigen.

Neue Arbeitsverträge ohne Tarifansprüche


Nach und nach wurden die neu eingestellten Arbeitnehmer*innen mit neuen Arbeitsverträgen ausgestattet. Ohne Weihnachtsgeldanspruch, versteht sich.
Auf Beschäftigte mit Altverträgen hat das alles keinen Einfluss: Deren Verträge begründen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Und die alten Tarifverträge gelten trotz Wechsel in die OT-Mitgliedschaft weiter.

In Einzelgesprächen hat der Maschinenbauer versucht, die langjährig Beschäftigten zum Abschluss neuer Verträge zu bewegen, in denen tarifliche Ansprüche dann nicht mehr bestehen sollen. Vergeblich.
„Warum auf lang erkämpfte Tarife verzichten?“, fragten sich die Metaller zu Recht.

Erpressungsversuch durch den Chef


Um ihr Ziel doch noch zu erreichen, baute die Geschäftsleitung Druck auf: Die Lohnzahlungen wurden grundlos einbehalten, um die Beschäftigten mürbe zu machen. Und das Weihnachtsgeld für das Jahr 2014 wurde auch nicht gezahlt.
Mit Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft IG Metall klagten 20 Arbeitnehmer mit Hilfe des Büros Herne der DGB Rechtsschutz GmbH ihre Forderungen ein. Mit Erfolg.

„Erpressungsversuch“ wirft Rechtsschutzsekretärin Sybille Zederbohm-Schroeder der Geschäftsführung vor. „Die Firma IBAG hat den Beschäftigten wieder die neuen, schlechteren Verträge angeboten. Wer unterschreibt, sollte seinen ausstehenden Lohn erhalten.“
Darauf ließen sich die Metaller nicht ein. Sie beharrten auf ihren Arbeitsverträgen mit Festlegung tariflicher Ansprüche, lehnten neue Arbeitsverträge ab und klagten die rückständigen Löhne und das Weihnachtsgeld ein.

Weihnachtsgeld und Zinsen erfolgreich eingeklagt


IBAG fehlten die Argumente. Die offenen Löhne wurden beglichen, zunächst ohne Zinsen.
„Auf Zinsen verzichten wir nicht!“, beharrte Rechtsschutzsekretärin Zederbohm-Schroeder, um die Geschäftsleitung nicht auch noch für ihr vertragswidriges Verhalten zu belohnen. Diese Verzugszinsen und das ebenfalls zu Unrecht verweigerte Weihnachtsgeld sprach das Arbeitsgericht Herne nun nach und nach per Urteil den klagenden Metallern zu.
Ein Erfolg für die beharrliche Weigerung, den Erpressungsversuchen des Arbeitgebers zu erliegen.

Zwei der erstrittenen Urteile können Sie hier im Volltext nachlesen:

Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 18.2.2015, 5 Ca 45/15
Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 11.3.2015, 1 Ca 48/15