Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten, die anfallen um das Umgangsrecht mit getrennt lebenden Kindern auszuüben. Die Jobcenter wenden hier aber eine Bagatellgrenze an. Liegen die Kosten unter 10 % vom Regelbedarf (aktuell 382 €), so werden die Anträge auf Mehrbedarf oft mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten aus dem Regelsatz aufzubringen sein. So auch im Falle des Bielefelder Vaters.

 

Dem Vater wurden für die Wege zu seiner 17 km entfernt lebenden Tochter vom Sozialgericht Detmold und dem Landessozialgericht NRW 27,20 Euro pro Monat bei einer Pauschale von 0,20 Euro pro Kilometer zugesprochen. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Entscheidung. Es gab insbesondere auch an, dass es keine Rechtsgrundlage für eine allgemeine Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs für die Kosten des Umgangsrechts mit einem Kind gibt.