Seit dem 1. Juli 2014 gibt es die Rente mit 63. Um einen Anspruch zu haben, muss man unter anderem 45 Beitragsjahre vorweisen können. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld werden dabei9 grundsätzlich berücksichtigt, allerdings nicht, wenn die Zeit der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn lag.
Verfassungswidrige Bedenken – DGB plant Musterklagen
Der DGB und seine Gewerkschaften halten die Nichtberücksichtigung der Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn für verfassungsrechtlich bedenklich. Vergleichbare rechtliche Bedenken äußert auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.
In Abstimmung mit der DRV Bund wird der DGB geeignete Musterverfahren auswählen, um mit rechtlicher Vertretung durch die DGB Rechtsschutz GmbH die zugrunde liegende gesetzliche Regelung einer verfassungsgerichtlichen Prüfung zu unterziehen. Gegenstand dieser Musterrechtsstreite ist die Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung der Arbeitslosigkeitszeit
in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 2. Halbsatz SGB VI).
In entsprechenden Widerspruchsverfahren werden die Rentenversicherungsträger den Versicherten anbieten, die Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung der Musterverfahren ruhend zu stellen.
In allen anderen Sachverhaltskonstellationen wird über den Widerspruch durch die Rentenversicherungsträger entschieden.
Was Betroffene beachten müssen
Da eine einmal gewährte Rente nicht wieder zurückgenommen werden kann und ein Wechsel zwischen verschiedenen Rentenarten nicht möglich ist, empfiehlt sich für Betroffene eine genaue Prüfung.
Im schlimmsten Fall drohen finanzielle Nachteile, wenn durch ein strategisch falsches Vorgehen Rentenabzüge vorgenommen werden, aber durch eine durchdachte Strategie kann ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Zu diesem Zweck informiert der DGB Bundesvorstand in einer aktuellen Broschüre über das richtige strategische Vorgehen für Arbeitnehmer, die die Rente mit 63. In Anspruch nehmen und zugleich die gesetzliche Ausnahme nicht akzeptieren wollen. Die Broschüre enthält auch einen Musterwiderspruch.
Die Broschüre „Ist die Nichtberücksichtigung der letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor der abschlagsfreien Rente mit 63 verfassungswidrig?“ können sie hier herunterladen.
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