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Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Campus Arbeitsrecht - Forum 3: Arbeitszeit im internationalen Vergleich

Im Forum 3 blickten Referent*innen und Zuhörer*innen über den Tellerrand des nationalen Rechts und beschäftigten sich mit den Arbeitszeitordnungen in anderen Ländern.

Arbeitszeit im internationalen Vergleich

Prof. Dr. Allespach von der EAdA begrüßte als Referenten Prof. Dr. Otto E. Kempen von der EAdA, Dr. Robert Knegt vom Hugo-Sinzheimer-Institut Amsterdam, Prof. Dr. Sein Evju von der Universität Oslo sowie Prof. Dr. Christian Förster von der Universität Heidelberg für den kurzzeitig verhinderten Prof. Dr. Strasser von der TU Wildau.

Arbeitszeit ist Kern der modernen Arbeitswelt

Prof. Kempen stellte zunächst heraus, dass die Regelung der Arbeitszeit der Kern der modernen Arbeitswelt darstellt. Der Umfang und die Lage der Arbeitszeit sind der entscheidende Punkt im Hinblick auf die Frage, welche Bedeutung die Erwerbsarbeit für die Beschäftigten hat.

Sodann gab er einen Überblick über die Geschichte des Arbeitszeitrechts, beginnend bei der Industrialisierung (Industrie 1.0) bis hin zu den modernen Entwicklungen der Industrie 4.0. Zunächst sei es darum gegangen, die Arbeitszeit zu verkürzen, derzeit befinde man sich in einer Phase der Entgrenzung.

Kempen forderte, hierfür ein neues Problembewusstsein zu entwickeln und erinnerte daran, dass das Arbeitszeitrecht eine Errungenschaft der französischen Revolution sei: Erst nach der Abschaffung der mittelalterlichen Zunftordnung gebe es eine Trennung von Arbeitszeit und Freizeit, dies müsse beibehalten werden.

Niederlande als „Teilzeitweltmeister“

Im Anschluss an diese einleitenden Worte stellte Prof. Knegt das Arbeitszeitrecht der Niederlande dar. Hier beträgt die Arbeitszeit durchschnittlich etwa 30 Stunden, im Gegensatz zu Deutschland also deutlich weniger, hier arbeiten die Beschäftigen im Schnitt 35 Stunden. Die Niederlande seien gewissermaßen die „Champions der Teilzeit“.

Außerdem bestehe in den Niederlanden ein hoher Grad an Tarifbindung, zudem sei die Allgemeinverbindlicherklärung sehr leicht möglich. Hierdurch basiere die Arbeitszeit vieler Niederländer auf tariflichen Bestimmungen.

Zudem setzte sich Prof. Knegt kritisch mit der Reform des niederländischen Arbeitszeitrechts auseinander, das im Jahre 1996 zu großen Veränderungen geführt habe. Im Bereich des Arbeitszeitrechts habe die Reform zu einem komplexen Nebeneinander von betrieblichen und tariflichen Regelungsmechanismen geführt. Da dies als nicht praktikabel erkannt wurde, wurde es wieder abgeschafft.

Seitdem besteht in den Niederlanden einerseits eine gesetzliche Regelung, die lediglich die ILO-Mindeststandards umsetzt, und eine Tariflandschaft, die darüber hinaus gehende Regelungen schafft. Dieser Dualismus aus gesetzlichem „level-down“ und tarifvertraglicher Gestaltungsmacht funktioniere aufgrund der in den Niederlanden klassischerweise guten Sozialpartnerschaft, aber, so Knegt, es ist ein „fragiles Gleichgewicht“.

Norwegen kennt „befristete Teilzeit“ schon

Prof. Dr. Stein Evju von der Universität Oslo gab zunächst einen strukturellen Überblick über die sehr detaillierten Regelungen des norwegischen Arbeitszeitrechts. Die Teilzeitrate liegt in Norwegen bei etwa 23 %. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht in Norwegen, wenn dies aus sozialen Gründen geboten ist.

In diesem Zusammenhang drückte Prof. Stein seine Verwunderung darüber aus, dass es in Deutschland noch keine befristete Teilzeit aus sozialen Gründen gebe. In Norwegen haben Beschäftigte aus sozialen Gründen wie etwa der Elternzeit, sowohl Anspruch auf weitgehende Freistellung, als auch befristete Teilzeitarbeit.

Die Regelungen zur Arbeitszeit finden sich überwiegend in Tarifverträgen, die alle zwei Jahre neu ausgehandelt werden, wobei das norwegische Recht keine Allgemeinverbindlichkeit im Sinne des deutschen Rechts kennt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt danach maximal 9 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Für Arbeiten zu „unbequemen Zeiten“ sieht der Tarifvertrag zudem  Zuschläge vor.

China und Japan: asiatische Arbeitsethik

Sowohl bei den Ausführungen zum niederländischen, als auch zum norwegischen Recht, erkannte der deutsche Zuhörer viel bekanntes, was zum einen an der räumlichen Nähe der Länder, zum anderen an der rechtlichen Verbundenheit liegen mag. Dies änderte sich nun schlagartig.

Dabei stellte es sich als Glücksfall heraus, dass der Veranstalter mit Prof. Dr. Christian Förster einen Referenten gewinnen konnte, der nicht nur mit dem chinesischen und japanischen Recht, sondern der aufgrund seiner Studiums der Japanologie auch mit der Mentalität und Kultur der beiden Länder vertraut ist.

Er arbeitete zunächst heraus, dass das Arbeitszeitrecht besonders in Japan zunächst von deutschem Recht geprägt wurde, später nahm der US-amerikanische Einfluss zu. Eine eigene Kultur der Arbeitszeit, wie sie sich in Europa herausgebildet hat, war den Japanern bis dahin fremd.

Anhand vieler Beispiele stellte Prof. Förster dar, dass sich diese Mentalität bis heute prägend auf die Arbeitswelt auswirkt. So stehen Japanern zwar 20 Tage Urlaub zu, der Großteil davon wird aber nicht in Anspruch genommen. In China beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch nur 10 Tage. Und auch bei der Arbeitszeit fallen gesetzlicher Anspruch und tatsächlich geleistete Arbeitszeit erheblich zu Lasten der Beschäftigten auseinander.

Prof. Förster führte dies vor allem auf die asiatische Arbeitsethik zurück, die es als moralisch fragwürdig ansieht, nicht zu arbeiten, obwohl man hierzu in der Lage ist. Der Gedanke des Erholungsurlaubs sei den meisten Asiaten fremd.

Fazit: Blick über den Tellerrand lohnt!

Abschließend kann man sagen, dass es wie so oft erhellend war, den Blick über die engen Grenzen des nationalen Rechts zu erheben und zu schauen, wie andere Länder mit vergleichbaren Themen umgehen.

Zum einen stellt man fest, wie ähnlich die Regelungsansätze sind, was sich insbesondere in Europa durch die vereinheitlichende Wirkung der Europäischen Union bemerkbar macht. Zum anderen überrascht auch die Unterschiedlichkeit der Regelungen, an manchem mag sich der deutsche Gesetzgeber ein Beispiel nehmen, anderes sehen wir mit Befremden.

Und schließlich erstaunt es immer wieder, wie sich Mentalität, Kultur und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Recht wiederfinden. In diesem Sinne spannte sich der Blick des Forums über die aufklärerische Epoche der französischen Revolution, über die Stufen der Industrialisierung hin zu den nationalen Ausprägungen zwischen niederländischem Konsensmodell und skandinavischen Sozialstaatsmodell hin zur asiatischen Arbeitsethik. Der Campus hat einen Blick eröffnet, der sich gelohnt hat.