Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes
Statt eines Rückblicks – Laudatio auf Rudolf Buschmann
Die Festschrift für Rudolf Buschmann aus »Arbeit und Recht« 2013, Ausgabe 12, S. 468–469
Der 20 Jahre lang für AuR verantwortliche Redakteur feiert in diesem Dezember seinen 65. Geburtstag. In der WDR-Reihe »Zimmer frei«, in der Götz Alsmann und Christine Westermann ein WG-Zimmer zu vergeben haben, wird der/die Bewerber*in mit einer 60 sekündigen Lobeshymne aus dem Freundeskreis bedacht. Die Herausgeber der Festschrift für Rudolf Buschmann wollen diesem Vorbild folgen.1 Eine Laudatio für Rudolf Buschmann – ein Kinderspiel!? Er hat so viel bewegt in den Angelegenheiten, um die er sich gekümmert hat (nicht nur als verantwortlicher Redakteur von AuR); die Aufgabe ist nicht schwierig, aber der Platz könnte eng werden. Dabei muss man auch, ja in erster Linie, an den Empfänger denken; die Laudatio soll ihm nicht nur gerecht werden, sondern ihm auch gefallen. Und da ist Rudolf Buschmann möglicherweise anspruchsvoll: Mehr Inhalt bei weniger Länge, was auch dem Leser entgegen kommt.
Rudolf Buschmann ist nicht nur ein besonderer Jurist, sondern auch wie G. Alsmann Klavierspieler. »Klavierspiel besteht aus Vernunft, Herz und technischen Mitteln. Alles sollte gleichermaßen entwickelt sein. Ohne Vernunft sind Sie ein Fiasko, ohne Technik ein Amateur, ohne Herz eine Maschine« (Vladimir Horowitz2). Vernunft, Herz, technische Mittel … das hat Rudolf Buschmann in seine juristische Arbeit immer eingebracht und die technischen Mittel – vor allem mit »Arbeit und Recht« – selbst geliefert.
Sein erstes jur. Verfahren – in eigener Sache – war die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,3 auf die er heute noch stolz ist. Als junger Stagiaire in der EWG-Kommission verfasste er mit Dieter Rogalla seine erste wissenschaftliche Veröffentlichung; es ging um das Streikrecht europäischer Beamter.4 Vor dem ArbG und dem LAG Kiel vertrat er AN als DGB-Rechtssekretär. In der Abt. Justiz der ÖTV Schleswig-Holstein und in der ASJ setzte er sich für Bürgerrechte und ein besseres Arbeitsrecht ein. Seine langjährige Tätigkeit in der Landesschiedskommission der SPD Schleswig-Holstein ist geprägt durch eine praxisorientierte Anwendung des Partei- und Satzungsrechts, vor allem eine liberale Handhabung des Parteiordnungsrechts, das abweichende Meinungen respektiert. In der Rechtsabteilung der Gewerkschaft HBV führte er maßgebliche Verfahren um Arbeitskampfmaßnahmen, vor allem Warnstreiks, um die Mitbestimmung bei Teilzeit, um die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten – Verfahren, die schließlich beim BAG, EuGH und BVerfG landeten und Rechtsgeschichte machten.5 Seit dieser Zeit ist er ehrenamtlicher Richter am BAG und Mitglied des Verbandsausschusses des Dt. Arbeitsgerichtsverbandes. In der Arbeitsrechtsabteilung des Dt. Juristentages entwickelt und formuliert er seit 19786 maßgebliche rechtspolitische Argumentationen. An der Universität Kassel unterrichtet er seit 20 Jahren (eur.) Arbeitsrecht. Unzählige Student*innen haben bei ihm gelernt und sind von ihm geprüft worden, unzählige Klausuren und Examensarbeiten durch seine Hände gegangen. Seine Mitarbeiter*innen in diversen Büros hat er immer besonders gefördert und gefordert – bisweilen war das anspruchsvoll und aufwändig, aber nie langweilig.
Der Blick über die Grenzen ließ ihn nicht mehr los. Legendär sind seine Plädoyers in zahlreichen mündlichen Verhandlungen vor dem EuGH, seine Vorträge auf internationalen Konferenzen, seine Argumente in Europäischen Sozialpartnerverhandlungen, in denen er nicht nur für dt., sondern für eur. AN eintrat, als ILO-expert on working time arrangements auf globaler Ebene. In den letzten Jahren verstärkte er – zusammen mit Klaus Lörcher – für die Gewerkschaften und das dt. Arbeitsrecht den Blick auf die EMRK und die Rspr. des EGMR – u. a. durch Übersetzung wichtiger Entscheidungen aus dem Engl./Franz. zwecks Veröffentlichung in AuR, durch Aufnahme jur. Beiträge ebd., durch Einlegung von Menschenrechtsbeschwerden beim EGMR. Seine wiss. Veröffentlichungen reichen vom Arbeitskampf-, Arbeitszeit-, Betriebsverfassungs-, Tarif-, Gleichbehandlungs-, Kündigungsschutz- und Europarecht bis zum Verbraucher- und Strafrecht. Sie finden sich in Fachzeitschriften, vor allem in AuR, in Fachbüchern und Kommentaren. Wer ihm zuhört, erfährt eine Bereicherung nicht nur an jur. Argumenten, sondern häufig auch an engl./franz./span./lateinischen und plattdeutschen Zitaten. Und über allem steht die 20-jährige Redaktion dieser Zeitschrift, die für sich selbst spricht. Beiträge wie die von risor silvaticus finden sich nur hier – und vieles andere mehr.
Der bevorstehende 65. Geburtstag des verantwortlichen Redakteurs war Anlass für eine Festschrift, die ihm am Ende der Veranstaltung »Campus Arbeitsrecht – 60 Jahre AuR« (www.campusarbeitsrecht.de) am 8. November 2013 übergeben wurde. Die Veranstalter waren damit sofort einverstanden. Zur Festschrift nur so viel: Sie enthält Beiträge ganz unterschiedlicher Autorinnen und Autoren. Die Breite des Spektrums hat mit der Person des Geehrten zu tun; er hat Freunde auch dort, wo man es nicht vermuten würde. Und die angestellten Überlegungen wollen in der Nachfolge von risor silvaticus nicht nur Erkenntnisse vermitteln, sondern auch Vergnügen bereiten. Dafür und für andere Fachbeiträge haben bekannte Autor*innen ihre Feder gespitzt in der Hoffnung, dass es auch Rudolf Buschmann gefallen möge.
Wir sagen Dank an alle Mitwirkenden: Verlag, HBS, vor allem an diejenigen, die mitgeschrieben haben. Dem bekennenden Nordlicht wünschen wir auch für die Zukunft immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.
Rudolf Buschmann
Jurist
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht in Kassel