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Die DGB Rechtsschutz GmbH, die in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Bestehen feiert, ist eine Gründung des DGB mit der Aufgabe, die Mitglieder der im DGB vertretenen Einzelgewerkschaften vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten zu vertreten. Der Beistand vor Gericht gehörte von Anfang an zum gewerkschaftlichen Selbstverständnis, ist also so alt wie die Gewerkschaftsbewegung selbst.
Am Anfang stand die Möglichkeit der Beschwerde. Dieses Rechtsmittel war ein im deutschen Recht festgeschriebenes Untertanenrecht. Wer sich beschwert fühlte, konnte sich mit seinem Begehr an die zuständige Stelle richten, bis hin zum Kaiser persönlich.
Weite Verbreitung fand die Beschwerde seit Anfang des neunzehnten Jahrhunderts im Bergbau. So wendeten sich Bergleute an die Oberbergämter, wenn sie der Meinung waren, dass sie nicht den geschuldeten Lohn erhalten haben oder dass Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht eingehalten wurden.
Die in dieser Zeit gegründeten Rechtsschutzvereine, wie zum Beispiel der Rechtsschutzverein für die bergmännische Bevölkerung des Oberbergamtsbezirks Bonn, unterstützten die Bergleute bei ihren Beschwerdeschreiben. Sie halfen dabei, die Beschwerden zu formulieren und an die richtigen Stellen zu adressieren.
Das Versammlungshaus des oben genannten Rechtsschutzvereins, der Rechtsschutzsaal in Bildstock im Saarland, gilt als ältestes deutsches Gewerkschaftsgebäude und ist heute ein Veranstaltungszentrum.
Auf die Reichsgründung im Jahre 1871 folgten Gesetze, die für die Arbeiterinnen und Arbeiter von großer Relevanz waren. Im Jahre 1896 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verabschiedet, das jedoch keinen sozialen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsah. Die Situation wurde vielmehr durch einseitig belastende Betriebsordnungen geprägt.
Einen gewissen Schutz schufen 1883 die gesetzliche Krankenversicherung, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung sowie 1889 die gesetzliche Invaliditäts- und Rentenversicherung. Durchgesetzt werden konnten die aus diesen Gesetzen resultierenden Ansprüche beim 1894 gegründeten Reichsversicherungsamt, einer reichseinheitlichen Instanz. 1911 folgte die Reichsversicherungsordnung.
Für Reichskanzler Otto von Bismarck, der als Vater der Sozialversicherung in Deutschland gilt, stand dabei nicht sein soziales Gewissen an erster Stelle. Getreu dem Motto, man müsse – um die Sozialisten wirksam zu bekämpfen – den berechtigten Teil ihrer Forderungen erfüllen, ging mit den Sozialgesetzen auch das Verbot der Sozialdemokratischen Partei einher.
Als Reaktion auf die neu geschaffenen Gesetze gründeten die Gewerkschaften flächendeckend Arbeitersekretariate, damit Gewerkschaftsmitglieder ihre individuellen Rechte auch durchsetzen konnten. Bis zum Jahre 1912 wuchs deren Zahl auf 127 an, dort arbeiteten 188 hauptamtliche Arbeitersekretäre.
Das erste Arbeitersekretariat wurde im Jahre 1894 in Nürnberg begründet. Dessen Arbeitersekretär Martin Segitz bekleidete später diverse Ministerämter in Bayern und war für die SPD Mitglied des bayerischen Landtags und des Reichstages.
Die Aufgaben des Arbeitersekretariats war es, Rechtssuchenden zur Sozialgesetzgebung, aber auch zum bürgerlichen und öffentlichen Recht sowie zum Strafrecht Auskünfte über Ansprüche zu erteilen und diese geltend zu machen. Von der Rechtsberatung profitierten also nicht nur Gewerkschaftsmitglieder. Die Beratung erstreckte sich zudem auch auf Rechtsgebiete ohne direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis wie das Mietrecht.
Der 4. Gewerkschaftskongresses 1902 in Stuttgart beschloss außerdem die Gründung eines Centralarbeitersekretariat. Dieses übernahm ab 1903 die Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder vor dem Reichsversicherungsamt, koordinierte die Vertretung vor den unteren Instanzen und erstellte Rechtsgutachten. Die bearbeiteten Fälle wurden akribisch dokumentiert, statistisch ausgewertet und veröffentlicht.
Die Arbeitersekretäre, auch die Mitglieder des Centralarbeitersekretariats, waren keine studierten Juristen, sondern in erster Linie Gewerkschafter, die sich ihre juristische Qualifikation in der Praxis erworben haben. Die Stellen wurden ausgeschrieben, wobei nicht nur großer Wert auf die Kenntnis der Sozialgesetzgebung gelegt wurde, sondern auch auf Rednergabe und Organisationsgeschick.
In ihrer Tätigkeit bekamen die Arbeitersekretäre „vielfach Gelegenheit, Einblick in das Leben, die Kämpfe, die Bedürfnisse, die Streitfälle, die Nöte der Arbeiterklasse zu gewinnen, sie führen uns mit allen Schichten und Berufen der Arbeiterschaft zusammen, sie geben uns Aufschlüsse über die Familienverhältnisse im Proletariat“, wie der Arbeitersekretär und spätere Reichstagsabgeordnete Adolf Braun schreibt.
Viele Arbeitersekretäre, unter ihnen der spätere Reichspräsident Friedrich Ebert, engagierten sich politisch, traten als Redner bei Gewerkschaftsversammlungen auf und waren lokal gut vernetzt. Gleichzeitig erforderte ihre Tätigkeit ein hohes Maß spezifischer juristischer Fachkompetenz.
Die Arbeitersekretäre verstanden sich also als Streiter für das Recht der Arbeiter in einem umfassenden Sinne. Die Rechtsberatung und -vertretung stellte dabei nur einen Teilaspekt dar. Hinzu kamen das politische Engagement, Mobilisierung der öffentlichen Meinung durch Information, Zusammenarbeit mit Kontrollbehörden, den sogenannten Fabrikinspekteuren, sowie juristische Schulungen.
Mit dem Ende des Kaiserreiches und dem Beginn der Weimarer Republik wechselten zahlreiche Arbeitersekretäre in die Politik, an erster Stelle der bereits genannte Friedrich Ebert in das neu geschaffene Amt des Reichspräsidenten.
Beispielhaft seien die Mitglieder des Centralarbeitersekretariats Gustav Adolph Bauer (Schatz- und Verkehrsminister, Vizekanzler), Robert Schmidt (Ernährungs-, Wirtschafts- und Wiederaufbauminister, Vizekanzler) und Rudolf Wissell (Wirtschaftsminister) genannt, die in der Weimarer Republik Ministerämter übernahmen. Aber auch in den unteren Ebenen rekrutierte insbesondere die SPD ihr politisches Personal aus den Reihen der Arbeitersekretäre.
Auch nahm in der Weimarer Zeit die Verrechtlichung des Arbeitslebens durch neue Arbeitsgesetze zu. Die Ausweitung des Arbeitsschutzes begann bereits am 23. November 1918 mit der Verordnung über die Arbeitszeit. Das Betriebsrätegesetz wurde 1920 erlassen, das Schwerbeschädigtengesetz 1923 und die gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 1927. Bestehende Gesetze wurden umfangreicher und komplexer. Für die Arbeitersekretäre bedeutete das nicht nur einen erheblichen Anstieg des Fallaufkommens, sondern auch eine erhöhte Spezialisierung.
Die steigende Arbeitsbelastung führte dazu, dass der ADGB als Dachorganisation neben den Arbeitersekretariaten weitere Rechtsauskunftsstellen einrichtete, die er aus Kostengründen mit Ehrenamtlichen besetzte. Bis 1921 gab es hiervon insgesamt 290, also mehr, als Arbeitersekretariate. Deren Anzahl war bis 1929 nur auf 132 angestiegen. Die Arbeitersekretariate fungierten nun hauptsächlich als Servicebetrieb.
Den Arbeitersekretären oblag nun nur noch die forensische Praxis inklusive Zwangsvollstreckung sowie die Vermittlung juristischer Kenntnisse. Hinzu kam die Organisation der rechtlich anspruchsvollen Sozialwahlen. Gewerkschaftspolitische Funktion und eine direkte Anbindung an die Einzelgewerkschaften hatten sie nicht mehr. Folgerichtig benannte der ADGB sie durch Beschluss aus dem Jahre 1925 in „Rechtsabteilungen“ um.
Die Zerschlagung der Gewerkschaften war eine der ersten Terrorakte des nationalsozialistischen Regimes. Am 2. Mai, einen Tag nachdem der von den Nazis als „Feiertag der nationalen Arbeit“ einführte Maifeiertag erstmals begangen wurde, stürmten Nazi-Schlägertrupps die Gewerkschaftshäuser, konfiszierten das Eigentum und verschleppten Gewerkschaftsangehörige in Lager, wo sie gefoltert werden.
Die gewerkschaftliche Rechtsberatung wurde in einem pseudo-legalen Akt in die Deutsche Arbeitsfront (DAF) überführt. Faktisch bemächtigte sich die Organisation der bestehenden Infrastruktur, die Angestellten wurden entlassen.
Das Reichsarbeitsgericht billigt die Entlassungen später mit dem Argument, die Überführung – heute würde man von Betriebsübergang sprechen – „bestimmt sich nicht nach bürgerlichem Recht, sondern nach staatspolitischen Erwägungen.“. Die terroristische Aktion sei also, kraft faktischer Macht, öffentlich-rechtlich und damit legal.
Der Neuaufbau begann unmittelbar nach dem Krieg. Schon 1948, führten die Angestellten auf Kreis- und Ortsebene 7.100 Prozesse und führten 170.000 Beratungen durch. Erst im darauffolgenden Jahr wurde der DGB unter dem Vorsitz von Hans Böckler gegründet.
Im Jahre 1951 beschloss der Bundesvorstand eine Richtlinie für die Gewährung von Rechtsschutz und Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Die Vertretung im Sozialrecht erfolgte durch die Rechtsstellen des Bundes ohne gesonderte Rechtsschutzbewilligung.
Als im Jahre 1953 in Kassel das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundessozialgericht (BSG) eingerichtet wurden, reagierte der DGB dadurch, dass er – ebenfalls in Kassel – die Bundesrechtsstelle errichtete. Die Bundesrechtsstelle wertete die obergerichtliche Rechtsprechung aus, beriet Gewerkschaftsvorstände und DGB-Rechtsstellen und informierte über wichtige Verfahren. Vor dem BSG und dem EuGH traten die Mitarbeiter der Bundesrechtsstelle auch als Prozessvertreter auf.
Als weiterer Baustein zur Einflussnahme auf den arbeitsrechtlichen Diskurs wurde ebenfalls im Jahre 1953 die Fachzeitschrift Arbeit und Recht ins Leben gerufen.
Der 4. DGB-Bundeskongress erklärte 1956 die Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Aufgaben vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zur satzungsgemäßen Aufgaben des Bundes. Dazu gehörte es, Rechtsstellen einzurichten und zu unterhalten.
Die Rechtsstellen wurden mit besonders geschulten Gewerkschaftern besetzt. Diese absolvieren ein spezielles – 1963 eingerichtetes – Seminar an der Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt am Main. Die Fallbelastung der Mitarbeiter stieg seit Mitte der sechziger Jahre deutlich an. Von etwa 25.000 Verfahren im Jahre 1963 über 50.000 im Jahre 1970 bis auf über 120.000 im Jahre 1990.
Mit der Wiedervereinigung wuchs die Zahl der Verfahren schlagartig auf 220.000, die Anzahl der Rechtsstellen wuchs von 180 auf 240 und die Zahl der Rechtssekretäre von 370 auf 520. Dennoch war die Arbeit kaum zu bewältigen, die Fallbelastung pro Mitarbeiter stieg zeitweise auf bis zu 1.000 Verfahren pro Jahr.
War die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder nach der Wiedervereinigung auf 12 Millionen angewachsen, verringerte sich diese in den Folgejahren erheblich, was zu Kostensenkungsdruck führte. Zugleich sollten sich die Rechtssekretäre vermehrt dem „juristischen Kerngeschäft“ widmen und nicht durch zusätzliche Aufgaben belastet werden. Folge war die Gründung der DGB Rechtsschutz GmbH als Tochter des DGB am 1. April 1998, die Bundesrechtsstelle verblieb zunächst beim DGB.
Die DGB Rechtschutz GmbH ist durch eine Gesetzesänderung vertretungsberechtigt vor allen Arbeits- und Sozialgerichten einschließlich des BSG. Eine weitere Gesetzesänderung führte im Jahre 2007 dazu, dass die DGB Rechtsschutz GmbH auch vor dem Bundesarbeitsgericht auftreten kann.
Daraufhin wird als Nachfolgerin der Bundesrechtsstelle umgehend das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht in Kassel gegründet, das nun als Organisation der DGB Rechtsschutz GmbH die Prozessvertretung vor den obersten Gerichten wahrnimmt.
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht feiert Geburtstag
Heute sind in der DGB Rechtsschutz GmbH 387 Rechtsschutzsekretäre*innen und 341 Verwaltungsangestellte in 111 Büros beschäftigt. Im Jahr 2017 haben sie 114.178 neue Verfahren bearbeitet. Diese verteilen sich etwa hälftig auf das Arbeits- und das Sozialrecht.
Im Arbeitsrecht lag der Schwerpunkt der Verfahren beim Arbeitsentgelt (41,3%), gefolgt von Streitigkeiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses wie Kündigung und Befristung (36,9%). Im Sozialrecht nehmen Verfahren um die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft den größten Raum ein (21,1 %), dicht gefolgt von Streitigkeiten um Grundsicherung (19,4 %), Arbeitslosenversicherung (17,4 %) und Rentenversicherung (14,7%)
Die Prozessvertreterinnen und Prozessvertreter der DGB Rechtsschutz GmbH treten vor allen Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- sowie Landesarbeits-, Landessozial- und Oberverwaltungsgerichten auf. Die Prozessvertreterinnen und Prozessvertreter des Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht.
Das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht tritt zudem vor dem Bundesarbeits-, Bundessozial- und Bundesverwaltungsgericht sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf.
Die DGB Rechtsschutz GmbH ist außerdem kompetenter Ansprechpartner für Betriebs- und Personalräte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen zudem ehrenamtliche Richterinnen und Richter, lokal und bei der regelmäßig durchgeführten bundesweiten EhRi-Schulung.
Bundesweite Fachtagung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter:
Die wissenschaftliche Fachdiskussion bereichert die Rechtsschutz GmbH durch die bundeweite Veranstaltungsreihe Campus Arbeitsrecht (3. Campus Arbeitsrecht) und weitere lokale Arbeitsrechtsforen, zum Beispiel in Berlin (Vier Jahre "Forum Arbeitsrecht) sowie durch die inhaltliche Gestaltung der Fachzeitschrift Arbeit und Recht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsschutz GmbH nehmen an wissenschaftlichen Fachtagungen wie etwa dem Hans-Böckler-Forum (Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht tagt in Berlin) oder dem Deutschen Juristentag teil, sind als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig, veröffentlichen Beiträge in Fachzeitschriften und sind gefragte Partner der Medien in ihren Aufgabengebieten.
Die DGB Rechtsschutz GmbH ist in fünf Regionen untergliedert (Nord, West, NRW, Ost, Bayern-Hessen), die von Regionalleiterinnen und Regionalleitern geführt werden. Unterhalb der Regionen bestehen insgesamt 44 Arbeitseinheiten, denen jeweils eine Teamleitung vorsteht. Zentrale Aufgaben werden in der Hauptverwaltung wahrgenommen.
In bestimmten Rechtsgebieten hat die DGB Rechtsschutz GmbH zur Spezialisierung bundesweite Kompetenzcenter eingerichtet, etwa im Beamtenrecht.
Als qualifizierter Rechtsdienstleister steht die Rechtsschutz GmbH heute an der Seite der Gewerkschaften für deren Ziele. Im Mittelpunkt der Beratung steht dabei der Mandant mit seinem individuellen Anliegen. Die Dienstleistung ist für das Gewerkschaftsmitglied in seinem Gewerkschaftsbeitrag enthalten, so dass keine weiteren Kosten anfallen. Damit praktiziert der gewerkschaftliche Rechtsschutz gelebte Solidarität im Geiste des historischen Auftrags.