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Der gewerkschaftliche Rechtsschutz – Crowdfunding für euren Prozess!

Viele Menschen legen Geld zusammen, um eine gute Sache zu unterstützen: Die Grundidee nicht nur des Crowdfundings, sondern auch der gewerkschaftlichen Solidarität. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz fußt auf dieser Idee.

Crowdfunding ist in der Geschäftswelt die neueste Möglichkeit, Gelder zur Finanzierung von Projekten zu generieren. Die Idee ist so genial wie einfach: Der Unternehmer präsentiert seine Projektidee einer breiten Öffentlichkeit und wirbt gleichzeitig um finanzielle Unterstützung.

Mit Crowdfunding ins Kino

Besonders beliebt ist diese Strategie bei Filmen: Veröffentlicht wird ein Teaser, der dem Publikum Lust dazu machen soll, den gesamten Film zu sehen. Aber nur, wenn genug Geld zusammen kommt, kann der Film produziert werden. 

Ist der Film dann produziert, erhalten die Geldgeber je nach Umfang der Beteiligung Freikarten, Zugang zu exklusiven Veranstaltungen oder sogar eine Gewinnbeteiligung. Auf diese Weise wurde zum Beispiel eine Kinoversion der beliebten Fernseh-Serie „Stromberg“ produziert, die sich um den gleichnamigen Ekel-Chef Bernd Stromberg dreht.

Ganz neu ist dieses Prinzip jedoch nicht. Wer nicht nur im Kino, sondern auch im realen Leben einem psychopathischen Vorgesetzten nach Art des Bernd Stromberg ausgesetzt ist, weiß die Vorteile zu schätzen, die die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bringt.

Crowdfunding in der Arbeitswelt

Als Gewerkschaftsmitglied profitiert man nämlich von den Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht nur bei Schikanen am Arbeitsplatz, sondern auch bei ausbleibendem Lohn, ungerechtfertigter Abmahnung oder bösartigen Zeugnissen vertritt. Diese Rechtsvertretung kostet dann nichts extra, sondern wird von den Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Wer also gute Arbeitsbedingungen und eine humane Arbeitswelt für ein lohnendes „Projekt“ hält, der sollte mit dem Beitritt zu einer DGB Gewerkschaft diese Ziele nicht nur ideell, sondern durch seinen Mitgliedbeitrag auch finanziell unterstützen. Er finanziert damit zum Beispiel die Prozesse, die andere Arbeitnehmer*innen gegen ihre Arbeitgeber führen und ermöglicht ihnen, sich gegen Ausbeutung und Schikanen zu wehren.

Im Gegenzug profitiert er selbst vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz, wenn er diesen benötigt. Dazu gehört aber nicht nur die Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber den Sozialleistungsträgern wie Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft.

Gewerkschaftsbeitrag ist gut angelegtes Geld

Der finanzielle „Beitrag“ ist dabei nach Leistungsfähigkeit gestaffelt und beträgt regelmäßig 1 % vom Bruttoeinkommen. Der Gewerkschaftsbeitrag wird bei der Einkommenssteuer steuermindert berücksichtigt.

Als DGB Rechtsschutz GmbH, die an der Seite der Gewerkschaften für deren Ziele steht, verkörpern wir das Prinzip der solidarischen Finanzierung einer guten Sache  - einer wehrhaften Interessenvertretung der Beschäftigen und einer fairen Arbeitswelt.

Dr. Till Bender, Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht"
Autor*in:
Dr. Till Bender
Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht"
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