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Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen (United Nations – UN) verbietet den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Die UN-Charta ist eine international verbindliche Rechtsnorm. Daran ist auch Russland gebunden. Sie gilt als die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen vom Gewaltverbot sind nur das Recht auf Selbstverteidigung und militärische Maßnahmen, die das Sanktionssystem des Weltsicherheitsrates regelt.
Gleich nach dem Zweiten Weltkrieg, im Juni 1945, gründeten 50 Staaten die UN, darunter die Siegermächte USA, Groß Britannien, Frankreich und die Sowjetunion. Und zwar unter dem Eindruck der Gräuel des Krieges. Deutschland hatte unter Missachtung aller völkerrechtlichen Regeln einen brutalen Angriffskrieg gegen seine Nachbarländer geführt. Millionen von Zivilpersonen, darunter viele Kinder, wurden Opfer der Aggression.
Nie wieder Krieg, war die Devise. Nie wieder wollte es die Weltgemeinschaft einem Staat erlauben, einen Angriffskrieg gegen einen anderen Staat zu führen. Daran ist sie jedoch schon bald gescheitert. Angriffskriege gab es seitdem weiterhin und die Weltgemeinschaft verhinderte sie nicht.
Kriege gab es auch in Europa. Von Angriffskriegen blieb Europa aber fast 77 Jahre verschont. Bis zum 24. März 2022. Die Russische Föderation unter ihrem Präsidenten Wladimir Putin überfiel das militärisch weit unterlegene Nachbarland Ukraine. Putin behauptet -ohne dass er konkrete Fakten nennt -, die ukrainische Regierung unter ihrem Präsidenten Wolodymyr Selenskyj sei ein „faschistisches, neonazistisches Regime“, das zu bekämpfen sei. Die russische Armee greife nur militärische Ziele an.
Die Wirklichkeit ist eine andere. Die russische Luftwaffe flog Angriffe auf ukrainische Großstädte wie Kiew, Charkiw und Mariupol. Sie bombardierte jedenfalls auch zivile Ziele wie Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten und Einkaufszentren. Am meisten leidet wieder einmal die Zivilbevölkerung, vor allem die Kinder. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen sollen bis zum 3. März 2022 mindestens 64 Zivilisten getötet worden sein, darunter viele Kinder. Mutmaßlich sind es aber viel mehr.
Russland hat die Ukraine aber auch mit Bodentruppen überfallen und setzt auch Raketen und Marschflugkörper ein.
Mehr als eine Millionen Menschen sind bis zu jenem Tag bereits aus der Ukraine geflüchtet. Das hat die Sprecherin der UN-Flüchtlingshilfe (UNHCR), Joung-ah Ghedini-Williams, in einer E-Mail an die Tagesschau berichtet. Mehr zwei Prozent der Bevölkerung der Ukraine sei bereits auf der Flucht. Etwa 5000 Geflüchtete aus der Ukraine sin bereits in Deutschland eingetroffen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben eine klare politische Botschaft an die politische Führung in Russland: sie verurteilen den russischen Einmarsch in die Ukraine auf das Schärfste. Russland muss seine Aggression gegen die Ukraine unverzüglich beenden! Die Solidarität der internationalen Gewerkschaftsbewegung gilt den Menschen in der Ukraine und denen in Russland, die sich kritisch zur Politik ihres Präsidenten äußern und gegen den Krieg stellen.
Die Gewerkschaften rufen ihre Mitglieder deshalb zu Spenden auf, damit den vor Krieg und politischen Repressionen Geflüchteten geholfen werden kann.
Der Verein „Gewerkschaften helfen e.V. “ hat dafür ein Spendenkonto unter dem Stichwort „Gewerkschaftliche Ukraine-Hilfe“ eingerichtet:
Gewerkschaften helfen e.V., Nord LB
IBAN: DE40 2505 0000 0151 8167 90
BIC: NOLADE2HXXX
Stichwort: Gewerkschaftliche Ukraine-Hilfe
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben eine gemeinsame Erklärung zum Ukrainekrieg herausgegeben. Diese finden Sie hier: (PDF)