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Die so genannte „Querdenker-Bewegung“ leugnet eine Bedrohung durch Corona entweder vollständig oder hält zumindest die von den Ländern aufgegebenen Verhaltenspflichten für nicht verhältnismäßig.
Ein „Argument“, das „Querdenker“ zusammen mit Rechtsextremisten auf einschlägigen Veranstaltungen immer wieder vorbringen, lautet, eine Mund-Nase-Bedeckung schütze nicht nur nicht vor Infektionen, sondern sei - im Gegenteil - sogar schädlich für die Gesundheit.
Dies führte unter anderem dazu, dass die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen derzeit vermehrt Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen zur „Gefährlichkeit“ von Mund-Nase-Bedeckungen erhielten.
Deshalb hat der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, dazu jetzt eine Erklärung abgegeben. Danach liegen ihm „. . . aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus textilen Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte CO2-Vergiftung`auslösen könnte.“
Vielmehr ist der Spitzenverband der Auffassung, die Mund-Nase-Bedeckung sei eine Maßnahme, die durchaus geeignet sei, „. . . das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.“
Die Auffassung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen steht somit im Einklang mit der Tatsache, dass Chirurgen seit Jahrzehnten während einer Operation ebenfalls Masken tragen und kein Fall bekannt ist, bei dem Ärzt*innen dadurch gesundheitliche Schäden erlitten hätten.