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Inken Gallner ist neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.

Die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Inken Gallner ist neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Sie folgt auf Ingrid Schmidt, die im September letzten Jahres in den Ruhestand getreten ist.

Inken Gallner, neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.© Bundesarbeitsgericht
Inken Gallner, neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.© Bundesarbeitsgericht

Inken Gallner erhielt am 24. Januar 2022 ihre Ernennungsurkunde aus den Händen von Frau Staatssekretärin Leonie Gebers im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz gratuliert der neuen Präsidentin

Wir gratulieren der neuen Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zu ihrer Ernennung. Karsten Jessolat, Leiter des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht, kennt die neue Präsidentin aus seiner täglichen Praxis: 

„Die Prozessvertreter*innen des Gewerkschaftlichen Centrums haben Frau Gallner seit Jahren als eine Richterin mit profunden Kenntnissen sowohl des nationalen als auch des europäischen Arbeitsrechts kennengelernt. Auf Grund ihrer freundlichen und souveränen sowie wertschätzenden Art genießt sie unseren hohen Respekt. Wir wünschen ihr für die neue Aufgabe alles Gute.“

Juristin in Baden-Württemberg und am Bundesarbeitsgericht

Frau Gallner wurde 1964 in Calw geboren und trat 1994 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Sie war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht tätig, besuchte die Führungsakademie Baden-Württemberg und war einige Jahre im Justizministerium Baden-Württemberg tätig, zuletzt von Juli 2014 bis Juni 2016 als Amtschefin.

Das Bundesarbeitsgericht lernte sie von 1998 bis 2000 als wissenschaftliche Mitarbeiterin kennen, am 15. Mai 2007 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Ab Februar 2013 war sie die Pressesprecherin des Gerichts. Seit Oktober 2017 ist sie Vorsitzende des Zehnten Senats.

Eva Pulfrich - Geschäftsführerin der DGB Rechtsschutz GmbH
Autor*in:
Eva Pulfrich
Geschäftsführerin der DGB Rechtsschutz GmbH
Frankfurt am Main