Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Ende 2016 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Das BTHG wird in vier Stufen zwischen 2017 und 2023 das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX erheblich ändern. Eine Änderung betrifft den Begriff „Integration“, den das Gesetz durch „Inklusion“ ersetzt. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um eine neue Bezeichnung.
Inklusion bedeutet als Gegenbegriff zu Exklusion die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft. Soziale Inklusion heißt somit zunächst die Akzeptanz jedes Menschen in seiner Individualität und sodann die Bereitstellung von Möglichkeiten zur möglichst vollständigen Teilhabe. Hieraus haben sich normative Konzepte entwickelt. Das Konzept der „Integration“ hat noch Menschen gemäß ihren Unterschieden in Gruppen unterteilt. Bei der Inklusion wird die Vielfalt aller Menschen als Normalität angesehen.
In Deutschland gibt es etwa 900 Betriebe, die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden und deren Belegschaften zu 30 bis 50 Prozent aus schwerbehinderten Menschen bestehen. Diese Betriebe bezeichnet man als Inklusionsbetriebe (§ 215 Sozialgesetzbuch IX), in denen derzeit rund 30.000 Menschen arbeiten. Davon sind etwa 13.000 schwerbehindert.
Inklusionsbetriebe zeigen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstverständlicher Teil unserer Arbeitsgesellschaft sind. Inklusion bedeutet daher einen Mehrwert für Alle. Die Corona-Pandemie hat auch vielen Unternehmen zu schaffen gemacht, die Inhaber von Inklusionsbetrieben sind. Bislang konnten sie indessen kaum von wirtschaftlichen Hilfen profieren.
Bundeswirtschaftsminister und Bundesfinanzminister haben der Bundesregierung Eckpunkte für ein Programm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" vorgelegt. Die Regierung hat das Programm jetzt beschlossen.
Für Bundearbeitsminister Hubertus Heil war insbesondere wichtig, im neuen Konjunkturpaket unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass auch Inklusionsbetriebe erfasst sind. "Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind durch die Corona-Pandemie hart getroffen und besonders auf unsere Unterstützung angewiesen. Ich freue mich, dass die Bundesregierung sichergestellt hat, dass nun auch Sozialkaufhäuser und Inklusionsbetriebe Überbrückungshilfen erhalten können. Die Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen Arbeit und damit Betätigung und Bestätigung. Das ist gerade in diesen Zeiten besonders wichtig.", so der Bundesarbeitsminister.
Lesen Sie auch
Unseren Artikel: „Behindert ist man nicht, behindert wird man"