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Seit drei Jahrzehnten blühen die Landschaften

Vom 1949 bis 1990 gab es gegen den Willen der meisten Deutschen zwei deutsche Staaten. Revolutionen in den Ländern des Ostblocks haben den Weg für eine Wiedervereinigung bereitet. Am dritten Oktober 1990 soll ein großer Wunsch vieler Deutscher endlich wahr geworden sein. So wird gerne berichtet. Die Wirklichkeit ist indessen weitaus komplizierter.

Bundeskanzler Helmut Kohl versprach den Ostdeutschen 1990 blühende Landschaften, wenn die fünf neuen Länder der DDR der BRD beitreten. Copyrigt by Adobe Stock/Brad Pict
Bundeskanzler Helmut Kohl versprach den Ostdeutschen 1990 blühende Landschaften, wenn die fünf neuen Länder der DDR der BRD beitreten. Copyrigt by Adobe Stock/Brad Pict

 Um mit dem Einfachsten anzufangen: am dritten Oktober 1990 gab es keine Vereinigung von DDR und BRD und erst recht keine „Wiedervereinigung“. Und insoweit geht es wahrlich nicht nur um Begriffe. Wiedervereinigung war seit Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 in der Tat ein Ziel beider Staaten. Das war in beiden Verfassungen so festgeschrieben. In der Präambel des Grundgesetzes stand früher der Satz, dass das gesamte deutsche Volk aufgefordert bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden
Das Grundgesetz heißt auch genau deshalb nicht „Verfassung“, obwohl es eine ist. Was allerdings für die Verfassung eines demokratischen Staates fehlt ist das, was Jurist*innen „pouvoir constituant“ nennen. Das ist ein Begriff aus der französischen Revolution und bestimmt, dass in einem demokratischen Staat das Volk die verfassunggebende Gewalt darstellt. Auch wenn das Grundgesetz in seiner Präambel etwas anderes behauptet, hat „das deutsche Volk“ in der Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit über eine Verfassung abgestimmt.
Das Grundgesetz wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Zur Vertiefung empfehlen wir unsere Artikel:
„Die Würde des Menschen  - 70 Jahre Grundgesetz“

„Vor 70 Jahren: der Parlamentarische Rat tritt zusammen“

Für die Wiedervereinigung war damals Artikel 146 vorgesehen: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes sind also von Anfang an davon ausgegangen, dass nach der Wiedervereinigung das Volk entsprechend dem „pouvoir constituant“ in einem demokratischen Staat über die Verfassung abstimmt. Stattdessen ist aber nichts dergleichen geschehen. Weder die Einwohner der DDR noch die der BRD wurden gefragt, ob und unter welchen Bedingungen sie in einem gemeinsamen Staat leben wollten.

Stattdessen sind die Länder der DDR, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gebildet waren, gemäß dem damals geltenden Artikel 23 GG aufgrund eines Beschlusses der Volkskammer (Parlament der DDR) der Bundesrepublik beigetreten.

Um jetzt nicht missverstanden zu werden: wir gehören nicht zu denjenigen, die dem Grundgesetz jede Legitimität absprechen. Es ist eine gute Regelung, die sich als solche im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung bewährt und gefestigt hat, wie Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 1971 bis 1983, zutreffend in Zusammenhang mit der Diskussion um Wiedervereinigung oder Beitritt festgestellt hatte.

Klar ist aber auch, dass ein von der Bevölkerung der DDR -erstmals- demokratisch gewähltes Parlament beschlossen hatte, sein Staatsgebiet mitsamt seiner Bevölkerung geschlossen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu unterwerfen. Diese Absicht hatten die Parteien der Parlamentsmehrheit während des Wahlkampfes auch offen erklärt. Was also später häufig als unlautere Unterwerfung des Ostens unter das westliche System kritisiert wurde, war von Anfang an gewollt und wurde in einem demokratischen Prozess zur Abstimmung gestellt.
Die Bürger*innen der DDR hatten sich in ihrer Mehrheit auf das verlassen, was Bundeskanzle Helmut Kohl ihnen damals zurief: „Durch eine gemeinsame Anstrengung wird es uns gelingen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen schon bald wieder in blühende Landschaften zu verwandeln, in denen es sich zu leben und zu arbeiten lohnt“.

Es hat nie eine Wiedervereinigung im Sinne dessen gegeben, was den Verfassungsmüttern- und -vätern seinerzeit vorgeschwebt ist.

Aber wie bereits dargelegt, war das der einfache Teil der Geschichte. Denn historisch betrachtet ist eigentlich gar nicht so klar, was „wieder“-vereinigt werden sollte. Und völkerrechtlich war stets ein entsprechender Anspruch auch unter dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts kaum herzuleiten. Das sollte insbesondere jenen seltsamen Menschen ins Gehirn geblasen werden, die sich selbst als „Reichsbürger“ sehen und meinen, die Bundesrepublik Deutschland gebe es gar nicht.

Wenn man über Vereinigung oder Wiedervereinigung nachdenkt, muss man auch darüber nachdenken, was denn eigentlich vereinigt werden soll. Dabei dachte während der Zeit der zwei deutschen Staaten längst nicht jeder lediglich an eine Vereinigung dieser beiden Staaten. Die Rede war von etwas, wovon heute häufig Reichsbürger und andere rechtsradikale Aluhüte träumen: von einem deutschen Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Hierbei handelt es sich um ein Datum, dem eigentlich gar keine historische Bedeutung beizumessen ist. An diesem Tag ist nichts geschehen, was den Deutschen irgendein Recht zukommen lassen würde. Es ist vielmehr nur ein Stichtag, den die alliierte Außenministerkonferenz in Moskau 1943 festgelegt hatte.

Das „Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937“ beschreibt ein Gebiet, über das die Siegermächte des zweiten Weltkrieges Souveränität beanspruchten

Es ging letztlich darum, was die alliierten Siegermächte des zweiten Weltkrieges unter „Deutschland als Ganzes“ verstanden. Das war nämlich gar nicht so einfach. Es gibt kein klar abgegrenztes Gebiet, das aus historischen oder sonstigen Gründen eindeutig als „Deutschland“ zu identifizieren ist. Jedes völkerrechtliche Subjekt, was bislang als Deutschland oder Deutsches Reich bezeichnet wurde, war im Grunde Folge eines Krieges.

Das Deutsche Kaiserreich war ein Ergebnis des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 und war letztlich ein Preußen mit Vasallenstaaten. Die Weimarer Republik entstand auf Befehl der Obersten Heeresleitung, um deren Versagen im ersten Weltkrieg zu verschleiern und ihr Territorium wurde durch den Versailler Vertrag bestimmt. BRD und DDR schließlich waren Staaten, die aus Besatzungszonen der Siegermächte eines Krieges hervorgegangen sind, den Deutschland verschuldet und mit brutalen völkerrechtswidrigen Mitteln geführt hat.

Keiner dieser deutschen Staaten hatte etwas mit den bürgerlichen Emanzipationsbewegungen und revolutionären Erhebungen im 19. Jahrhundert zu tun. Aber auch die Protagonisten dieser Bewegung schwärmten zwar von „Deutschland“. Was das aber genau ist, konnten auch sie nicht beschreiben. Das wird etwa deutlich an der ersten Strophe des „Deutschlandliedes“ von  August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: wer von einem Deutschland von der Mars bis an die Memel und von der Etsch bis an den Belt träumt, rechnet große Teile der Länder Italien, Frankreich, Litauen und Belarus, sowie Österreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, die Schweiz und Dänemark komplett dazu.

Es gibt bis Mitte des 19. Jahrhunderts kein Gebiet, das als „Deutschland“ bezeichnet werden kann

Der bürgerlich-liberale Schriftsteller Ernst Moritz Arndt zählte 1813 in seinem Lied „Was ist des Deutschen Vaterland“ alle damals bekannten Provinzen und Länder auf, die irgendwie mit Deutschland in Verbindung gebracht werden konnten und schloss jede Strophe mit der Feststellung „Deutschland muss größer sein“. Immerhin gab er uns mit der Textzeile „soweit die deutsche Zunge reicht“ einen Anhaltspunkt dafür, was er unter „deutsch“ verstand. Allerdings hat auch er nicht erklärt, was „deutsche Zunge“ exakt ist und ob Deutschland nach seiner Auffassung bereits überall dort ist, wo eine Variation der deutschen Sprache von einer Minderheit gesprochen wird.

Den Schwärmern Hoffmann von Fallersleben und Arndt muss zugutegehalten werden, dass es Ihnen Demokratie und Selbstbestimmung des Volkes ging und nicht um Nationalismus, wie wir ihn heute verstehen. Es ging nicht gegen andere Völker. Sie hatten aber das Problem, dass es nichts gab, was sich Deutschland nannte.

Damit unterschieden sie sich deutlich von den Briten, die bereits seit einem Jahrhundert in einer staatlich geeinten Nation lebten, aber auch von den Franzosen, die durch eine Revolution einen Staat geformt hatten. Etwas entsprechendes gibt es für Deutschland nicht. Das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ hatte einen universellen Herrschaftsanspruch und bestand durch feudale Abhängigkeitsstrukturen. Ein Staat war dieses Reich nie, schon gar nicht einer, in dem Menschen in freier Selbstbestimmung lebten.

Nach dem zweiten Weltkrieg war zunächst nicht klar, welches Gebiet „Deutschland“ heißt

Die Alliierten hatten es also nicht leicht, genau zu bestimmen, was mit „Deutschland als Ganzes“ gemeint ist. Diese Definition war wichtig, denn bis zum 2. Oktober 1990 galten nämlich noch die Alliierten Vorbehaltsrechte für „Deutschland als Ganzes“. Zwar hat etwa die BRD durch Artikel 1 der Pariser Verträgen vom Oktober 1954 seit dem 5. Mai 1955 „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“. Im zweiten Artikel wurde die Souveränität jedoch gleich wieder eingeschränkt, indem bestimmt wurde, dass die drei westlichen Siegermächte „die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung“  behalten.

Die Pariser Verträge waren ohnehin nur auf nachhaltige Bitte Adenauers zustande gekommen, der die Westbindung vorantreiben und eine Wiederbewaffnung Westdeutschlands innerhalb der Nato etablieren wollte. Die „volle Macht eines souveränen Staates“ konnten die Westalliierten indessen der BRD gar nicht gewähren, weil sie ihrerseits aufgrund der Vereinbarungen der alliierte Außenministerkonferenz in Moskau 1943 an die Vorbehalte aller Alliierten für „Deutschland als Ganzes“ gebunden waren. Einen Friedensvertrag gab es nämlich noch nicht.

Das Datum haben die Alliierten deshalb gewählt, weil es das Gebiet der ehemaligen Weimarer Republik einigermaßen beschreibt. Rechte eines souveränen Deutschlands lassen sich aus dieser Bestimmung nicht herleiten, im Gegenteil: es beschreibt ein Gebiet, über das Frankreich, das Vereinigte Königreich und die USA zu großen Teilen bestimmen. Auch die Sowjetunion hatte ihrerseits auch die Souveränität der DDR eingeschränkt.

Vollkommen souverän war die DDR nie und die BRD war es erst ab dem dritten Oktober 1990

Aus diesem Grund konnten 1990 BRD und DDR auch nicht einfach Vereinigung oder Beitritt beschließen. Und so kam es zum berühmten „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ zwischen den beiden deutschen Staaten einerseits und den vier Siegermächten des zweiten Weltkrieges andererseits. Das -völkerrechtlich bindende- alliierte Vorbehaltsrecht wurde letztmalig ausgeübt, indem den beiden deutschen Staaten das Recht eingeräumt wurde, sich zusammen zu schließen. Zugleich ist verbindlich, dass die um die ehemalige DDR vergrößerte BRD keine Gebietsansprüche stellen wird.
Im Grundgesetz ist jetzt geregelt, dass die Einheit Deutschlands nunmehr vollendet ist. Allgemein anerkannt ist auch, dass der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ den Kriegszustand und die Nachkriegsordnung endgültig beendet hat und insoweit auch einen Friedensvertrag darstellt.
Damit haben wir exakt ein einziges anerkanntes Völkerrechtssubjekt, was „Deutschland“ heißt: die Bundesrepublik Deutschland, die durch das am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarische Rat verkündete Grundgesetz konstituiert wurde. Diesem Staat traten am 1. Januar 1957 das Saarland und am 3. Oktober 1990 die fünf ostdeutschen Länder bei. Mehr Deutschland gibt es nicht.

Das Ziel ist ein demokratisches und multikulturelles Deutschland in einem vereinten Europa

Aber auch dieses Deutschland ist nicht -mehr- vollkommen souverän. Anders als 1949 verzichtet es aber freiwillig und demokratisch legitimiert auf Teile seiner Souveränität. Die Grundlage dafür ist wieder Artikel 23 GG, der seit 1990 eine völlig andere Fassung hat. Er verpflichtet die Bundesrepublik dazu beizutragen, dass ein vereintes Europa verwirklicht wird. Dazu kann sie Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen.

Und genau das hat sie bereits in vielen Bereichen gemacht. Auch unser Arbeitsrecht ist in Teilen europäisches Recht, das die Bundesrepublik Deutschland umsetzen muss. Beispiele sind etwa das Arbeitszeitrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Aber was ist von den Versprechungen geblieben, die insbesondere die christdemokratischen Parteien den Bürgern der DDR gemacht hatten, wenn sie Parteien wählen, die nicht die Vereinigung, sondern einen Beitritt wollen? Sind die Bundesländer, die wir nach 30 Jahren immer noch als die „neuen“ bezeichnen, inzwischen „blühende Landschaften“?

Wie auf die meisten Fragen, die mit Wirtschaft und Politik zu tun haben, gibt es darauf keine einfache Antwort. Gewiss, ostdeutsche Städte sehen heute zumeist moderner und aufgeräumter aus als viele westdeutsche Städte. Die Infrastruktur für Gewerbegebiete und Messezentren samt Straßenlaternen entstand gleich nach der Wende, ohne dass es bereits Investoren gab. Damals scherzten viele Ostdeutsche deshalb in Anlehnung an Kohls blühende Landschaften über „beleuchtete Wiesen“.

Blühen die Landschaften?

Es darf Helmut Kohl nicht abgesprochen werden, dass er auch glaubte, was er versprach. Als Anhänger der freien Marktwirtschaft ging er von der Kraft des Marktes aus. Zudem wusste er, das mit einem Sozialpakt dafür gesorgt werden sollte, dass in Ost und West vergleichbare Lebensverhältnisse herrschen, wie es das Grundgesetz vorschreibt.
Wir wissen aber heute, dass es dann doch so nicht gekommen ist. Nicht überall blühte der Osten auf. Viele Regionen leiden noch heute an Strukturschwächen und Bevölkerungsverlust. Städte wie Leipzig indessen sind aufgeblüht und zählen heute zu den Wohlstandsregionen in Europa. Dafür sind etliche Gebiete in Westdeutschland abgestürzt, wie etwa Teile des Ruhrgebietes.
Alle haben in unserem Land die Erfahrung gemacht, dass ungezügelter Kapitalismus zu Ungerechtigkeiten und Armut führt, in West wie in Ost. Auch sind die Lebensverhältnisse nicht überall vergleichbar.

Wir leben aber in einem Land, das uns nicht daran hindert, uns in Bürgerinitiativen, Parteien und Gewerkschaften aktiv daran zu beteiligen, dass dieses Land gerechter wird. Es ist ein Land, das uns ein großes Maß an Rechtssicherheit gewährt und indem auch staatliche Stellen die Menschenrechte achten müssen. Und es herrscht Meinungs- und Pressefreiheit, ein sehr hohes Gut.

Dietmar Christians, Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur, DGB Rechtsschutz GmbH,Hauptverwaltung - Frankfurt am Main
Autor*in:
Dietmar Christians
Online-Redakteur (ehemals Rechtsschutzsekretär)
Onlineredaktion - Hauptverwaltung - Frankfurt am Main