
Hintergrund ist, dass die Hotline sehr viel stärker angenommen wurde als erwartet. Seit Anfang Januar haben mehr als 9000 Anrufer*innen bei der DGB-Mindestlohnhotline Rat gesucht. Dies zeigt, dass es einen erheblichen Beratungsbedarf über die unmittelbare Startphase hinaus gibt.
Die Mindestlohnhotline ist weiterhin unter 0391/4088003 zum Festnetztarif für Sie da – in 10 Sprachen, montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr. Weitere Informationen gibt es auch bei unseren Kolleg*innen vom DGB unter:
http://www.dgb.de Themen Mindestlohn
Mehr zu den rechtlichen Aspekten des Mindestlohns finden Sie auf unseren Seiten:
Bereitschaftsdienst, Standzeiten, Anfahrtszeit – wofür bekomme ich Mindestlohn?
Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Mindestlohn darf nicht durch Sachleistungen unterlaufen werden
Anrechenbarkeit von Zahlungen beim Mindestlohn