- In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richter*innen an der Rechtsprechung mit. Dies gilt für alle Instanzen
- Nur der DGB Rechtsschutz führt in Zusammenarbeit mit dem DGB bundesweit Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter*innen durch
- Diese Fortbildungen werden von hochqualifizierten Juristen und Juristinnen der DGB Rechtsschutz GmbH geleitet
- Die ehrenamtlichen Richter*innen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie sind also nicht nur beratend tätig, sondern entscheiden gleichberechtigt mit.
- Wenn sie Interesse am Amt des ehrenamtlichen Richters oder einer Schulung haben:
Erkundigen sie sich bei ihrer Gewerkschaft oder beim DGB Rechtsschutz
Sehen Sie hierzu unseren informativen Kurzfilm:
Hier gehts zu unserem Beitrag: FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema „Ehrenamtliche Richter“