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10 Jahre Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht

10 Jahre Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht

In diesem Jahr feiert das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht sein zehnjähriges Bestehen. Das „Centrum“ vertritt die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vor dem Bundesarbeits-, Bundessozial- und Bundesverwaltungsgericht sowie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Das Gewerkschaftliche Centrum ist eine Einrichtung der DGB Rechtsschutz GmbH, die für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Aufgabe der Prozessvertretung von  Gewerkschaftsmitgliedern wahrnimmt. Im vergangenen Jahr hat die DGB Rechtsschutz GmbH 120.873 neue Verfahren bearbeitet und 253 Millionen Euro für die Gewerkschaftsmitglieder erstritten.

Wie alle Leistungen der DGB Rechtschutz GmbH ist auch die Prozessvertretung durch das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht im Mitgliedsbeitrag enthalten.

In den zurückliegenden 10 Jahren hat das Gewerkschaftliche Centrum eine Reihe wegweisender Urteilen vor den obersten Gerichten erwirken können.

So hat Bundesarbeitsgericht einem vom Centrum vertretenen Betriebsrat recht gegeben, der die 11-stündige Ruhezeit auch im Hinblick auf seine Betriebsratstätigkeit eingefordert hat (Urteil vom 18. Januar 2017 – 7 AZR 224/15). Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes auch für Betriebsratsarbeit.

Vor dem Bundessozialgericht hat das Gewerkschaftliche Centrum eine Entscheidung erwirkt, nach der der Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeiern auch dann gilt, wenn Mitarbeiter untereinander feiern und kein Mitglied der Geschäftsführung anwesend ist (Urteil vom Urteil 05. Juli 2016 - B 2 U 19/14 R).

Für einen Polizeibeamten im Bereitschaftsdienst beim Demo-Einsatz konnten die Prozessvertreter des Centrums vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichen, das die Bereitschaftszeit 1:1 als Arbeitszeit angerechnet wurde (Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 21.15).

In einem Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union konnte das Centrum das Gericht überzeugen, dass arbeitsvertraglich festgelegte dynamische Bezugnahmeklauseln auch bei einem Betriebsübergang weiter wirken (Urteil vom 27.04.2017 - C 680/15, C 681/15, Asklepios/Felja und Graf).

Eine ausführliche Zusammenfassung der interessantesten Urteile haben wir hier für Sie zusammengestellt.


Über uns:
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 Büros, in denen etwa 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2017 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften 251 Mio. Euro erstreiten.

Autor*in:
Dr. Till Bender,
Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht",
Hauptverwaltung