1. Welche Befristungsarten gibt es?
Befristete Arbeitsverträge können über einen bestimmten Zeitraum oder zweckbezogen (für ein konkretes Projekt, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) geschlossen werden.
2. Was ist bei einer zweckbezogenen Befristung zu beachten?
Es muss eine zweiwöchige Auslauffrist eingehalten werden. Diese beginnt, sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich auf die Erreichung des Zweckes hingewiesen hat.
3. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer weiterarbeitet?
Ist der Arbeitnehmer nach der Zweckerreichung ohne vorangehende Verlängerung der Frist weiterbeschäftigt und hat der Arbeitgeber Kenntnis davon, führt dies automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht dem unverzüglich oder teilt dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung unverzüglich mit.
4. Kann ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden?
Dies ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich. Übrigens: Der Vertrag bindet – was seine Laufzeit betrifft – Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
5. Können einzelne Arbeitsbedingungen befristet werden?
Ja. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sind befristete Vereinbarungen möglich – beispielsweise über die Arbeitszeit oder über Zulagen. Allerdings muss ein sachlicher Grund angegeben werden.
6. Was gilt bei über 52-jährigen Arbeitnehmern?
Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar davor mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat.
7. Was passiert, wenn die Befristung unwirksam ist?
Ist die Befristung sachlich unwirksam, gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, also unbefristet.
8. Wie kann man gegen eine unwirksame Befristung vorgehen?
Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages (nur der letzte zählt) beim zuständigen Arbeitsgericht eine Feststellungsklage erheben.
9. Was ist zwingend vor dem Befristungsende zu erledigen?
Nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, spätestens jedoch drei Monate vor diesem, muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden.
10. Ist beim befristeten Vertrag die Schriftform vorgeschrieben?
Ja. Bei zeitlicher Befristung muss die Dauer oder das Datum und bei der Zweckbefristung deren Zweck angegeben werden. Eine mündlich geschlossene Befristungsabrede ist unwirksam.
Folge: Der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet geschlossen.