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Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Der Begriff des Arbeitsunfalls ist in § 8 Abs. 1 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) geregelt. Er bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert worden. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit durch eine plötzliche – nach dem Gesetz eine zeitlich begrenzte - Einwirkung von außen einen Körperschaden oder den Tod erleidet. Die versicherte Tätigkeit ist zwar weit gefasst, diese umfasst aber nicht die eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten am Arbeitsort. Auch die Einwirkung von außen, die den Körperschaden verursacht, darf nicht eng gesehen werden. Sie ist von inneren Ursachen (Erkrankungen) aber abzugrenzen. Solche äußeren Ursachen können Stürze, Stöße oder Schläge, auf den Körper einwirkende Gegenstände, Druckwellen, Hitze und Kälte, Stahlen, Elektrizität, Aerosole oder Gase, Licht, Säuren oder Laugen, aber auch Keime oder toxische Stoffe (Gifte) sein.
Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss ein innerer Zusammenhang bestehen und die wesentliche Ursache für den Unfall darstellen. Der Unfall muss zudem mit hinreichender – d.h. ganz überwiegender – Wahrscheinlichkeit die Ursache für die Gesundheitsschädigung oder den Tod darstellen.
Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, müssen vom Unternehmer gemeldet werden. Es empfiehlt sich aber nach einem Arbeitsunfall generell diesen zu melden oder zumindest betrieblich zu dokumentieren.