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Bei einer Bewerbung für den gewünschten Arbeitsplatz kann das Arbeitszeugnis entscheidend sein. Fehlt es, sind Nachfragen im Bewerbungsgespräch vorprogrammiert. Über den richtigen Inhalt wird regelmäßig vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Für den Inhalt ist der Arbeitgeber verantwortlich. Grundsätzlich können Beschäftigte wählen, ob sie nur ein einfaches Zeugnis erhalten möchten, in dem nur die Art der Beschäftigung und deren Dauer festgehalten wird. Insbesondere bei kurzen Arbeitseinsätzen reicht dies regelmäßig aus, um die Tätigkeiten zu dokumentieren. Kommt es entscheidend auf die konkret erbrachte Arbeitsleistung und das Verhalten im Betrieb an, kann ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden.
Zunächst muss der Arbeitgeber die Anforderrungen an die äußere Form für ein Arbeitszeugnis erfüllen. Hierzu gehört zunächst, dass es auf dem üblichen Geschäftspapier erstellt wird. Das Ausstellungsdatum muss mit dem Beendigungsdatum übereinstimmen. Abschließend gehört eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers in das Zeugnis. Einen Dank für die Zusammenarbeit und Wünsche für die Zukunft kann der Arbeitnehmer jedoch nicht verlangen.
Das Gesetz sieht vor, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Es darf keine Formulierungen enthalten, die versteckte Aussagen über den Arbeitnehmer treffen. Im Laufe der Zeit hat sich unter den Personalverantwortlichen eine verschlüsselte Sprache entwickelt. Auf den ersten Blick positiv wirkende Beurteilungen können in Verbindung mit dem übrigen Inhalt genau das Gegenteil bedeuten.
Das Arbeitszeugnis enthält eine Abschlussnote. Ist davon die Rede, dass der Arbeitnehmer die Arbeit „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt hat, bedeutet dies eine durchschnittliche Beurteilung. Es entspricht einer befriedigenden Note. Für eine Leistung, die mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ übereinstimmt, muss der Arbeitnehmer darlegen und auch beweisen können, warum er eine bessere Bewertung verdient hat. Andersherum ist es Sache des Arbeitgebers dem Gericht mitzuteilen, aus welchen Gründen die Note schlechter als befriedigend sein soll.
Um sicher zu gehen, dass ein Zeugnis vollständig ist und keine versteckten Formulierungen enthält, ist es zu empfehlen, den Inhalt prüfen zu lassen. Die Rechtsexperten der Gewerkschaft kennen die Tricks der Arbeitgeber aus ihrer langjährigen Praxis.