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Das Berufsbeamtentum ist eine deutsche Besonderheit. Beamt*innen sind nämlich nicht beim Staat angestellt. Es besteht kein Arbeitsverhältnis. Vielmehr werden Beamt*innen auf Lebenszeit in ein Amt berufen und müssen vom Staat bis an ihr Lebensende alimentiert werden. Sie beziehen also kein Gehalt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung. Das Recht der Ernennung auf Lebenszeit verlieren Beamt*innen nur, wenn sie im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernt werden oder ihnen das Ruhegehalt aberkannt wird.
Nach dem zweiten Weltkrieg gab es Bestrebungen, das Berufsbeamtentum abzuschaffen und stattdessen ein öffentliches Dienstrecht auf arbeitsrechtlicher Basis zu schaffen. Das Vorhaben konnte sich letztlich aber im parlamentarischen Rat nicht durchsetzen. Man einigte sich darauf, das Berufsbeamtentum bestehen zu lassen. Das Beamtenrecht sollte sich an die „hergebrachten Grundsätze“ orientieren. Allerdings sollte es die Erfordernissen eines demokratischen Rechtsstaats berücksichtigen. Insbesondere sollen Beamt*innen der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sein und nicht einer bestimmten Regierung.
Zur Vertiefung: