Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Was ist das?
Eine Kündigung ist betriebsbedingt, wenn sie damit begründet wird, dass eine Weiterbeschäftigung im Betrieb aufgrund außerbetrieblicher Umstände (z.B. Auftragsmangel) oder aus innerbetrieblichen Gründen (Rationalisierung, Umstrukturierung oder Stilllegung des Betriebes) nicht mehr möglich ist.
Vorausgegangen ist der Entschluss des Unternehmens, den Arbeitsplatz in Wegfall zu bringen.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist also die betriebliche Reaktion auf die Verringerung des Arbeitsvolumens aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung (Kittner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 352 m.w.N.).
Zur personenbedingten Kündigung und verhaltensbedingten Kündigung siehe dort.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof);
Betriebsbedingte Kündigung - Was ist das?
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
Dort lesen Sie mehr zu:
- Was ist das?
- Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
- Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG
- Darlegungs- und Beweislast
- Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 3 KSchG (soziale Auswahl)
- Auswahlrichtlinie
- Interessenausgleich mit Namensliste
- Abfindungsanspruch
- Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
- Bedeutung für die Beschäftigten
- Meldepflichten nach SGB III
- Arbeitshilfen