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Was ist das?
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag, Pachtvertrag, Schenkungsvertrag) von dem bisherigen Inhaber (Betriebsveräußerer) auf einen neuen Inhaber (Betriebserwerber) übertragen wird.
Beispiel 1:
Zur Firma »Metallbau-GmbH« (= ein Unternehmen mit mehreren Betrieben) gehört ein Betrieb, in dem 300 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die »Metallbau-GmbH« veräußert diesen Betrieb an die Firma »Multi-AG«. Die »Multi-AG« führt den Betrieb unter ihrem Namen fort.
Beispiel 2:
An die »Multi-AG« wird nicht der ganze Betrieb veräußert, sondern nur ein Betriebsteil (der Fuhrpark mit 20 Beschäftigten). Die »Multi-AG« führt den Betriebsteil als eigenständigen Betrieb fort. Der andere Betriebsteil mit 280 Beschäftigten (Produktion und Verwaltung) verbleibt bei der »Metallbau-GmbH«.
Die Rechtsfolgen derartiger Vorgänge für die in dem übernommenen Betrieb bzw. Betriebsteil Beschäftigten sind in § 613a BGB geregelt.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Betriebsübergang - Was ist das?
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
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