dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Inhaltskontrolle von Formulararbeitsverträgen
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) werden...
Insolvenzgeld
Rechtsgrundlage für den Bezug von Insolvenzgeld ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs -...
Interessenausgleich
Nach §§ 111, 112 BetrVG ist der Unternehmer, der eine Betriebsänderung plant, u.a. verpflichtet, mit...
Kategorie | I

Insolvenzgeld

Was ist das?

Rechtsgrundlage für den Bezug von Insolvenzgeld ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs - Arbeitsförderung - (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594).

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854 - Nr. 69) wurde das SGB III umfassend überarbeitet.

 

Nach § 165 SGB III haben Arbeitnehmer gegen die Bundesagentur für Arbeit Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Vorliegen eines der nachstehend genannten »Insolvenzereignisse«, nämlich bei

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
  • Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
  • vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf        Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist oder ein                       Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt

     

für die dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses (= Insolvenzgeldzeitraum) noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben (§ 165 Abs. 5 SGB III).

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Insolvenzgeld - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-   Was ist das?

-   Arbeitszeitguthaben

-   Urlaubsentgelt

-   Urlaubsabgeltung

-   Einmalzahlungen (z.?B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)

-   Höhe des Insolvenzgeldes

-   Antrag auf Insolvenzgeld, Frist

-   Vorschuss

-   Anspruchsübergang

-   Verfügung über das Arbeitsentgelt

-   Verfügungen über das Insolvenzgeld

-   Sozialversicherung

-   Steuern

-   Insolvenzgeldbescheinigung

-   Arbeitshilfen