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Kündigungsschutz
Der Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ist insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)...
Kündigungsschutz (besonderer)
Eine Kündigung ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist im Sinne des § 1...
Kündigungsschutz vor Erfüllung der Wartezeit und im Kleinbetrieb
Der Kündigungsschutz nach §§ 1 bis 12 KSchG gilt nicht für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des...
Kategorie | K

Kündigungsschutz

 

Rechtliche Grundlagen

Der Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ist insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt (§§ 1ff. KSchG).

Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung »sozial ungerechtfertigt« und unwirksam, wenn sie nicht

  • durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen (personenbedingte Kündigung) oder
  • durch Gründe, die in seinem Verhalten liegen (verhaltensbedingte Kündigung) oder
  • durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen (betriebsbedingte Kündigung)

bedingt ist.

 

Der Kündigungsschutz nach dem KSchG gilt nur für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung länger als sechs Monate in demselben Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sind (Wartezeit; § 1 Abs. 1 KSchG).

Der Kündigungsschutz nach dem KSchG entfällt in »Kleinbetrieben« i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Kündigungsschutz – Rechtliche Grundlagen.

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-        Rechtliche Grundlagen

-        Arbeitnehmer in Kleinbetrieben

-        Wartezeit

-        Sozialwidrigkeit der Kündigung

-        Auswahlrichtlinie

-        Interessenausgleich

-        Abfindungsanspruch

-        Änderungskündigung

-        Kündigungseinspruch beim Betriebsrat

-        Kündigungsschutzklage

-        Klagefrist

-        Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage

-        Verlängerte Anrufungsfrist

-        Folgen der Klagefristversäumung

-        Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

-        Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung

-        Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

-        Neues Arbeitsverhältnis

-        Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen

-        Angestellte in leitender Stellung

-        Weitere Unwirksamkeitsgründe

-        Druckkündigung

-        Kündigung in Arbeitskämpfen

-        Kündigung im Insolvenzverfahren

-        Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

-        Wiedereinstellungsanspruch

-        Meldepflichten nach SGB III

-        Arbeitslosengeldsperre

-        Bedeutung für den Betriebsrat

-        Arbeitshilfen