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Rechtliche Grundlagen
Der Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung ist insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt (§§ 1ff. KSchG).
Nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung »sozial ungerechtfertigt« und unwirksam, wenn sie nicht
bedingt ist.
Der Kündigungsschutz nach dem KSchG gilt nur für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung länger als sechs Monate in demselben Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sind (Wartezeit; § 1 Abs. 1 KSchG).
Der Kündigungsschutz nach dem KSchG entfällt in »Kleinbetrieben« i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Kündigungsschutz – Rechtliche Grundlagen.
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
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