Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Begriff
Nach einer bundesweit durchgeführten repräsentativen Beschäftigten Befragung zum DGB Index Gute Arbeit 2015 (Quelle: DGB Index Gute Arbeit Kompakt 1/2016) zeigen, dass 60 Prozent der Beschäftigten regelmäßig länger arbeiten, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Für viele Arbeitnehmer/innen sind überlange Arbeitszeiten zur Regel geworden.
Als überlang werden hier Wochenarbeitszeiten von 45 Stunden und mehr verstanden.
Die Analysen zeigen, dass 23 Prozent von allen Beschäftigten und 33 Prozent der Vollzeitbeschäftigten von überlangen Arbeitszeiten berichten.
Darüber hinaus arbeiten 17 Prozent der Vollzeitbeschäftigten über 48 Stunden pro Woche und überschreiten damit die gesetzliche Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit.
Besonders hoch ist der Anteil bei den Beschäftigten aus der Branche »Verkehr und Lagerei« sowie bei Beschäftigten mit einer Leitungsfunktion.
Neben der damit einhergehenden Verkürzung von körperlichen und mentalen Regenerationsphasen, sind auch die sozialen Aktivitäten von überlangen Arbeitszeiten beeinträchtigt. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die 45 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, berichten davon, dass Familie und Freunde aufgrund der Arbeitsbelastung zu kurz kommen.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Überstunden – Begriff.
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
Dort lesen Sie mehr zu:
- Begriff
- Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
- Neueinstellung statt Überstunden
- Betriebsübliche Arbeitszeit
- Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Eil- und Notfälle
- Teilzeitbeschäftigte
- Tarifvorbehalt
- Kollektiver Tatbestand - Überstunden eines einzelnen Arbeitnehmers
- »Freiwillige« und »geduldete« Überstunden
- Bewilligung der Aufsichtsbehörde
- Betriebsvereinbarung
- Unterlassungsanspruch
- Bedeutung für die Beschäftigten
- Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit/Überstunden
- Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung
- Grundvergütung
- Mehrarbeitszuschlag
- Klage auf Vergütung von Mehrarbeit/Überstunden
- Arbeitshilfen