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Was ist das?
Um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet.
Beispiele:
Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen (Beleidigung, Diebstahl usw.), Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, Leistungsmängel und sonstige in einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegende Gründe.
Auch der Verdacht einer Straftat kann unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen (BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, DB 2014, 367; 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, NZA 2009, 604).
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann als ordentliche Kündigung, aber auch als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Kündigungsgründe so schwerwiegend sein, dass sie die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB erfüllen.
Die verhaltensbedingte Kündigung ist abzugrenzen von der betriebsbedingten Kündigung und der personenbedingten Kündigung.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Verhaltensbedingte Kündigung - Was ist das?
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
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