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Die Reihe „Der Fall aus der Praxis“ stellt interessante Sachverhalte dar, über die Arbeits- und Sozialgerichte tatsächlich zu entscheiden hatten.
Bei uns können Sie Richter spielen!
Sie entscheiden, wer Recht hat und lesen hinterher, ob Sie richtig gelegen haben.
Viel Spaß!
Der Fall aus der Praxis | Gerichtlicher Vergleich als Sachgrund für Befristung
Der Fall
Die Parteien streiten sich vor dem Arbeitsgericht, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen einer wirksamen Befristung beendet ist.
In diesem Verfahren schließen die Parteien einen Vergleich, nach dem das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft enden soll.
Dieser Vergleich kommt zustande, nachdem die Parteien dem Gericht gemeinsam einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatten.
Der Arbeitnehmer erhebt nach Ablauf der zweiten Befristung erneut eine Entfristungsklage. Er will erreichen, dass das Arbeitsgericht diese zweite Befristung für unwirksam erklärt.
Der Arbeitgeber vertritt in diesem zweiten Verfahren die Auffassung, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sehe einen gerichtlichen Vergleich ausdrücklich als einen Sachgrund vor, der eine Befristung rechtfertige.
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