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Als Ausgleich für gesundheitsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen gewährt das Schwerbehindertenrecht verschiedene Vergünstigungen (Nachteilsausgleiche i. S. von
§ 126 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Hier kannst du testen, wie gut du dich bei diesem Thema bereits auskennst. Es können bei jeder Frage mehrere Antworten richtig sein. Möglich ist aber auch, dass keine der vorgegebenen Antworten stimmt.
Viel Spaß!