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Vor 25 Jahren - am 01. April 1998 - wurde die DGB Rechtsschutz GmbH als Rechtsdienstleisterin für Gewerkschaftsmitglieder gegründet. Ihre Aufgabe, die Mitglieder der DGB Gewerkschaften rechtlich bei Streitigkeiten mit Arbeitgebern oder Sozialbehörden zu unterstützen, ist dabei so alt wie die Gewerkschaftsbewegung selbst.
Der DGB Rechtsschutz GmbH obliegt die Aufgabe Gewerkschaftsmitglieder rechtlich zu beraten und zu vertreten. Vor 25 Jahren, am 1. April 1998 wurde sie gegründet. Zuvor war der Rechtsschutz beim DGB angesiedelt.
Nach der Wiedervereinigung war die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder zunächst auf 12 Millionen angewachsen. Mit der Abwicklung der ostdeutschen Industrie sank diese jedoch in den Folgejahren erheblich. Dies setzte die bestehende Infrastruktur unter erheblichen Kostendruck.
Zugleich sollten sich die Rechtssekretär:innen ganz dem „juristischen Kerngeschäft“ widmen können und sollten nicht durch zusätzliche Aufgaben belastet werden. Daher wurde am 1. April 1998 die DGB Rechtsschutz GmbH als Tochter des DGB gegründet. Die Bundesrechtsstelle verblieb zunächst beim DGB.
Dies änderte sich erst, als die Rechtsschutz GmbH durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2007 auch vor dem BAG postulationsfähig wurde. Als Nachfolgerin der Bundesrechtsstelle wurde das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht in Kassel gegründet, das nun als Organisation der DGB Rechtsschutz GmbH die Prozessvertretung vor den obersten Gerichten (BAG, BSG, BVerwG, EuGH, EGMR) wahrnimmt
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht feiert 2017 Geburtstag
Heute sind in der DGB Rechtsschutz GmbH 383 Rechtsschutzsekretär*innen und 337 Verwaltungsangestellte in 117 Büros beschäftigt. Im Jahr 2022 haben sie 105.100 neue Verfahren bearbeitet. Diese verteilen sich etwa hälftig auf das Arbeits- und das Sozialrecht.
Im Arbeitsrecht lag der Schwerpunkt der Verfahren beim Arbeitsentgelt (36,1 %), gefolgt von Streitigkeiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses wie Kündigung und Befristung (18,1 %). Im Sozialrecht nehmen Verfahren um die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft den größten Raum ein (16,8 %), gefolgt von Streitigkeiten um Arbeitslosenversicherung (10,8 %) und Rentenversicherung (10,8 %).
Insgesamt hat der DGB Rechtsschutz im letzten Jahr rund 213 Millionen Euro für die Mitglieder der Einzelgewerkschaften erstritten.
Dabei tritt die Rechtsschutz GmbH nicht nur bundesweit und in allen Instanzen vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie im Beamtenrecht auf, sondern auch vor dem EuGH und dem EGMR.
Über seine Kernaufgabe der Rechtsvertretung hinaus ist die DGB Rechtsschutz GmbH kompetente Ansprechpartner:in für Betriebs- und Personalräte. Für ehrenamtliche Richter:innen finden regelmäßig Schulungen statt. Bei Gewerkschaftstagen und anderen gewerkschaftlich relevanten Ereignissen sind wir präsent.
Die wissenschaftliche Fachdiskussion bereichert die Rechtsschutz GmbH durch die bundesweite Veranstaltungsreihe Campus Arbeitsrecht sowie durch die inhaltliche Gestaltung der Fachzeitschrift Arbeit und Recht
Mitarbeiter:innen der Rechtsschutz GmbH nehmen an wissenschaftlichen Fachtagungen wie etwa dem Hans-Böckler-Forum teil, sind als ehrenamtliche Richter:innen tätig, veröffentlichen in Fachzeitschriften und sind gefragte Ansprechpartner:innen der Medien in ihren Aufgabengebieten.
Als qualifizierter Rechtsdienstleister steht die Rechtsschutz GmbH heute an der Seite der Gewerkschaften für deren Ziele. Im Mittelpunkt der Beratung steht dabei der Mandant mit seinem individuellen Anliegen. Die Dienstleistung ist für das Gewerkschaftsmitglied in seinem Gewerkschaftsbeitrag enthalten, so dass keine weiteren Kosten anfallen. Damit praktiziert der gewerkschaftliche Rechtsschutz gelebte Solidarität im Geiste des historischen Auftrags.
Mit erfolgreichen Prozessen für Gewerkschaftsmitglieder prägt die DGB Rechtsschutz GmbH die Arbeitswelt in Deutschland und Europa. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht ihrer Verfahren im Arbeits- Sozial- und Beamtenrecht.
Grade vor den supranationalen Gerichten und den obersten Gerichten des Bundes hat die Rechtsschutz GmbH in der letzten Zeit spektakuläre Erfolge erzielt, die in der medialen Berichterstattung Beachtung gefunden haben. So hat das BAG in einem Verfahren des Gewerkschaftlichen Centrums entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag haben, wenn sie mehr als ihre in Vollzeit beschäftigten Kollegen gearbeitet haben. Es reicht aus, wenn sie über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus tätig waren (BAG, 19. Dezember 2018 - 10 AZR 321/18 u.a.). Mit dieser Entscheidung wurde eine erhebliche Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten abgestellt.
Mehrarbeitszuschläge für Beschäftigte in der Systemgastronomie
Im April 2021 entschied das BVerwG zu Gunsten von Mitgliedern der GdP, dass Arbeitszeit im Sinne beamtenrechtlicher Vorschriften auch dann vorliegt, wenn sich die jeweiligen Beamt*innen im Rahmen von Großdemonstrationen ständig vor Ort aufhalten und sich ständig bereithalten müssen, kurzfristig zur Arbeit herangezogen zu werden (BVerwG, 29. April 2021 - 2 C 18.20 u.a.). Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat erhebliche Bedeutung für die große Zahl von Polizeibeam*innen, die bei Großereignissen zum Teil tagelang im Dauereinsatz sind und diese Zeit bislang nicht anerkannt bekommen haben.
Großer Erfolg des DGB Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht
Große mediale Aufmerksamkeit erfuhr auch das Verfahren um Mindestlohn in der 24-Stunden-Betreuung (BAG, 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20). Danach haben Betreuungskräfte aus dem Ausland Anspruch auf Mindestlohn, auch wenn sie den Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen geschlossen haben. Der Mindestlohn ist auch für Zeiten der Bereitschaft zu zahlen. Das Verfahren der bulgarischen Hausangestellten wurde von ver.di und der Initiative „Faire Mobilität“ unterstützt und hat erhebliche Auswirkungen für den gesamten Bereich der häuslichen Pflege.
Mindestlohn auch für Pflegekräfte in Privathaushalten
Von erheblicher Bedeutung für die Beschäftigten im rapide wachsenden Bereich der Plattform-Ökonomie war die Entscheidung des BAG, nach der Fahrradkuriere grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihnen ein verkehrstüchtiges Fahrrad und - wenn für die Arbeit erforderlich - auch ein Smartphone zur Verfügung stellt (BAG, 10. November 2021 – 5 AZR 334/21). Im Zuge der Pandemie hat diese Beschäftigungsform noch deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Entscheidung schützt nicht nur die betroffenen Beschäftigten sondern hilft auch der Gewerkschaft NGG, diese Branche zu organisieren.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz erstreitet für Kuriere Handy und Fahrrad
Zuletzt hat das BAG zu Gunsten von Mitgliedern der IG Metall entschieden, dass diese zusätzlichen Freistellungstage aus dem Tarifvertrag T-Zug wieder gutgeschrieben bekommen, wenn sie an einem solchen Tag arbeitsunfähig erkrankt sind (BAG, 23. Februar 2022 – 10 AZR 99/21). Dieser Erfolg stützt den innovativen Tarifvertrag der IG Metall, der erstmalig eine Wahlmöglichkeit zwischen Freizeit und Geld vorsieht und damit den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird.
Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
In vielen Branchen der NGG wird unregelmäßige Nachtarbeit besser bezahlt als regelmäßige, weil man seinerzeit davon ausging, dass letztere weniger belastend ist. Diese Annahme ist jedoch inzwischen durch die Arbeitsmedizin widerlegt. Deshalb führt die Rechtsschutz GmbH für die Mitglieder der NGG bundesweit eine Vielzahl von Verfahren, alleine 400 von ihnen liegen derzeit beim BAG.
Höherer Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit ist zulässig
Nachtarbeitszuschläge: Erfolg für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz beim Bundesarbeitsgericht
Mit ihren Klagen gegen das Streikverbot für Beamt:innen setzt sich die GEW dafür ein, deren grundsätzliche Stellung sowie die konkreten Arbeitsbedingungen zu verbessern. Derzeit verhandelt der EGMR darüber, ob ein generelles Streikverbot gegen die EMRK verstößt. Die Verhandlung fand am 1. März 2023 statt. Ein positiver Ausgang würde die Rechtsstellung sämtlicher Beamt*innen in Deutschland verbessern.
Beamtenstreik: Mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte
Das BAG wird am 31. Mai dieses Jahrs darüber entscheiden, ob der Grundsatz der gleichen Bezahlung („equal pay“) gewahrt ist. Der EuGH hat bereits im Dezember 2022 entschieden, dass Tarifverträge nur dann vom Grundsatz des „equal pay“ abweichen dürfen, wenn der Gesamtschutz gewahrt ist. Geringerer Lohn muss also durch Vorteile an anderer Stelle ausgeglichen werden. Geklagt haben Mitglieder von ver.di. Sofern sie Erfolg haben, steht Ihnen derselbe Lohn zu wie der Stammbelegschaft.
Wer im Urlaub arbeitsunfähig ist, kommt diese Tage gutgeschrieben. Aber was ist, wenn in Zeiten genehmigten Urlaubs eine staatliche Quarantäne verhängt wird? Hierzu gab es bundesweit unterschiedliche Urteile, unter anderem ein positives vom LAG Hamm, dass der örtliche Rechtsschutz erstritten hat. Dieses Urteil liegt nun beim EuGH. Erfolgreich war das Verfahren schon jetzt: Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich die staatliche Quarantäne der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt.
Zur Stellung von Datenschutzbeauftragten hat der EuGH erst kürzlich entschieden, dass keine Kollision zwischen dem Amt des Datenschutzbeauftragten und dem des Betriebsratsvorsitzenden besteht (EuGH, 9. Februar 2023 – Az. C-453/21, C-560/21). Dazu ist in nächster Zeit mit einer Entscheidung des BAG zu rechnen.
Wichtige Verfahren des Gewerkschaftlichen Centrums 2007-2017
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht feiert Geburtstag
Kernbereich der gewerkschaftlichen Arbeit war es von Beginn an, die Rechte der Beschäftigten vor Gericht durchzusetzen. Deshalb bestehen seit über 120 Jahren professionelle Strukturen für gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Ein historischer Überblick.
Erste Anläufe eines organisierten Rechtsschutzes für Arbeiter:innen waren die Rechtsschutzvereine, die sich Ende der 1890er Jahre besonders im Bergbau bildeten. So gab es einen Rechtsschutzverein für die bergmännische Bevölkerung des Oberbergamtsbezirks Bonn (1889), einen Rechtsschutzverein für die bergmännische Bevölkerung des Oberbergamtsbezirks Dortmund (1889) und einen Dresdner Rechtsschutzverein für Frauen (1893).
Die Rechtsschutzvereine halfen den Arbeiter*innen, Beschwerden zu formulieren und an die richtige Stelle zu richten, etwa, wenn diese der Meinung waren, dass sie nicht den geschuldeten Lohn erhalten haben oder dass Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht eingehalten wurden.
Das Instrument der Beschwerde darf man sich allerdings nicht als einklagbaren Anspruch vorstellen, sondern als eine untertänige Bitte darum, einen Sachverhalt auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dennoch wurde hiervon, vor allem im Bergbau, seit Anfang des 19. Jahrhunderts rege Gebrauch gemacht.
Einklagbare Ansprüche schuf erst die Sozialgesetzgebung, die man in Deutschland landläufig mit dem Namen des Reichskanzlers Otto von Bismarck verbindet. Die von ihm initiierten Sozialkassen (1883 gesetzliche Krankenversicherung, 1884 gesetzliche Unfallversicherung, 1889 gesetzliche Invaliditäts- und Rentenversicherung) schufen einklagbare Ansprüche.
So sehr Bismarck die soziale Absicherung der Arbeiterschaft als legitimes Interessen nachvollziehen konnte, so rigoros verfolgte er ihre Vertreter:innen. Den zunehmenden Einfluss der Arbeiterbewegung in Politik und Gesellschaft schaltete er mit polizeistaatlichen Mitteln aus: Gewerkschaftsverbände wurden verboten, tausende Menschen wurden inhaftiert oder zur Emigration gezwungen.
Ebenfalls keinen Fortschritt gab es in dieser Zeit im Arbeitsrecht: Obwohl aus der selben Zeit, sah das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) keinen sozialen Schutz für Arbeitnehmer:innen vor. Hier regierte der ungebremste Geist des Manchester-Kapitalismus. Die Arbeitswelt im Betrieb war geprägt durch einseitig belastende Betriebsordnungen, eine Art Hausrecht des Arbeitgebers.
Spätestens mit den Sozialgesetzen wuchs in der Arbeiterschaft das Bedürfnis nach qualifizierter Rechtsberatung. Daher gründeten die Gewerkschaften ab 1894 in ganz Deutschland Arbeitersekretariate, um Rechtssuchenden zur Sozialgesetzgebung, aber auch zum bürgerlichen und öffentlichen Recht sowie zum Strafrecht Auskünfte über Ansprüche zu erteilen und diese geltend zu machen.
Bis zum Jahre 1912 wuchs deren Zahl auf 127 an, dort arbeiteten 188 hauptamtliche Arbeitersekretäre. Ab 1903 vertrat zudem das Centralarbeitersekretariat Gewerkschaftsmitglieder vor dem Reichsversicherungsamt, koordinierte die Vertretung vor den unteren Instanzen und erstellte Rechtsgutachten.
Die Arbeitersekretäre, auch die Mitglieder des Centralarbeitersekretariats, waren keine studierten Juristen. Als Gewerkschafter hatten sie ihre juristische Qualifikation in der Praxis erworben. Für die ausgeschriebene Stelle als Arbeitersekretär kam in Frage, wer nicht nur gute Kenntnisse der Sozialgesetzgebung vorweisen konnte, sondern auch Rednergabe und Organisationsgeschick.
Leben, die Kämpfe, die Bedürfnisse, die Streitfälle, die Nöte der Arbeiterklasse zu gewinnen, sie führen uns mit allen Schichten und Berufen der Arbeiterschaft zusammen, sie geben uns Aufschlüsse über die Familienverhältnisse im Proletariat“, wie der Arbeitersekretär und spätere Reichstagsabgeordnete Adolf Braun schreibt.
Viele Arbeitersekretäre, unter ihnen der spätere Reichspräsident Friedrich Ebert, engagierten sich politisch, traten als Redner bei Gewerkschaftsversammlungen auf und waren lokal gut vernetzt. Gleichzeitig erforderte ihre Tätigkeit ein hohes Maß spezifischer juristischer Fachkompetenz.
Auch der erste Arbeitersekretär überhaupt, Martin Segitz aus dem im Jahre 1894 in Nürnberg begründet Arbeitersekretariat, bekleidete später diverse Ministerämter in Bayern und war für die SPD Mitglied des bayerischen Landtags und des Reichstages.
Die Arbeitersekretäre verstanden sich also als Streiter für das Recht der Arbeiter:innen in einem umfassenden Sinne. Die Rechtsberatung und -vertretung war dabei nur ein Teilaspekt. Hinzu kamen das politische Engagement, Mobilisierung der öffentlichen Meinung durch Information, Zusammenarbeit mit Kontrollbehörden, den sogenannten Fabrikinspekteuren, sowie juristische Schulungen.
Mit dem Ende des Kaiserreiches und dem Beginn der Weimarer Republik wechselten zahlreiche Arbeitersekretäre in die Politik. Beispielhaft seien genannt die Mitglieder des Centralarbeitersekretariats Gustav Adolph Bauer (Schatz- und Verkehrsminister, Vizekanzler), Robert Schmidt (Ernährungs-, Wirtschafts- und Wiederaufbauminister, Vizekanzler) und Rudolf Wissell (Wirtschaftsminister). Aber auch in den unteren Ebenen rekrutierte insbesondere die SPD ihr politisches Personal aus den Reihen der Arbeitersekretäre.
Aufgrund der demokratischen Verfassung und der Regierungsbeteiligung der SPD sowie der Furcht vor einer kommunistischen Revolution verbesserte sich die rechtliche Lage der Arbeiterschaft. Neue Gesetze wurden geschaffen, bestehende Gesetze erweitert und damit umfangreicher und komplexer.
Für die Arbeitersekretäre bedeutete das nicht nur einen erheblichen Anstieg des Fallaufkommens, sondern auch die Notwenigkeit, sich vertieft mit den einzelnen Rechtsmaterien befassen zu müssen.
Die steigende Arbeitsbelastung führte dazu, dass der ADGB als Dachorganisation neben den Arbeitersekretariaten weitere Rechtsauskunftsstellen einrichtete, die er aus Kostengründen mit Ehrenamtlichen besetzte. Bis 1921 gab es hiervon insgesamt 290, also mehr, als Arbeitersekretariate. Deren Anzahl war bis 1929 nur auf 132 angestiegen.
Die Arbeitersekretäre spezialisierten sich auf die forensische Praxis inklusive Zwangsvollstreckung sowie die Vermittlung juristischer Kenntnisse. Außerdem organisierten sie die rechtlich anspruchsvollen Sozialwahlen. Eine gewerkschaftspolitische Funktion hatten sie nicht mehr, sie waren auch nicht mehr direkt an die Einzelgewerkschaften angebunden. Folgerichtig benannte der ADGB sie durch Beschluss aus dem Jahre 1925 in „Rechtsabteilungen“ um.
Das nationalsozialistische Regime zerschlug die Gewerkschaften in einem Terrorakt am 2. Mai 1933. Nazi-Schlägertrupps stürmten die Gewerkschaftshäuser, konfiszierten das Eigentum und verschleppten Gewerkschaftsangehörige in Lager, und folterten sie.
Die gewerkschaftliche Rechtsberatung wurde in einem pseudo-legalen Akt in die Deutsche Arbeitsfront (DAF) überführt. Im Ergebnis bemächtigte sich die DAF der bestehenden Infrastruktur, die Angestellten wurden entlassen.
Das Reichsarbeitsgericht billigt die Entlassungen später mit dem Argument, die Überführung – heute würde man von Betriebsübergang sprechen – „bestimmt sich nicht nach bürgerlichem Recht, sondern nach staatspolitischen Erwägungen.“. Die terroristische Aktion sei also, kraft faktischer Macht, öffentlich-rechtlich und damit legal.
Der Neuaufbau begann unmittelbar nach dem Krieg. Schon 1948 führten die Angestellten auf Kreis- und Ortsebene 7.100 Prozesse und führten 170.000 Beratungen durch. Erst im darauffolgenden Jahr wurde der DGB unter dem Vorsitz von Hans Böckler gegründet.
Im Jahre 1951 beschloss der Bundesvorstand eine Richtlinie für die Gewährung von Rechtsschutz und Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Die Vertretung im Sozialrecht erfolgte durch die Rechtsstellen des Bundes ohne gesonderte Rechtsschutzbewilligung.
Als im Jahre 1953 in Kassel das BAG und das BSG errichtet wurden, schuf der DGB – ebenfalls in Kassel – die Bundesrechtsstelle. Diese wertete die obergerichtliche Rechtsprechung aus, beriet Gewerkschaftsvorstände und DGB-Rechtsstellen und informierte über wichtige Verfahren, auch in der – ebenfalls 1953 gegründeten Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“. Vor dem BSG und dem EuGH traten die Mitarbeiter der Bundesrechtsstelle auch als Prozessvertreter auf.
Der 4. DGB-Bundeskongress erklärte 1956 die Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Aufgaben vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zur satzungsgemäßen Aufgaben des Bundes. Dazu gehörte es, Rechtsstellen einzurichten und zu unterhalten.
Die Rechtsstellen wurden mit besonders geschulten Gewerkschafter*innen besetzt. Diese absolvieren ein spezielles – 1963 eingerichtetes – Seminar an der Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt am Main. Die Fallbelastung der Mitarbeiter:innen stieg ab Mitte der sechziger Jahre deutlich an. Von etwa 25.000 Verfahren im Jahre 1963 über 50.000 im Jahre 1970 bis auf über 120.000 im Jahre 1990.
Mit der Wiedervereinigung wuchs die Zahl der Verfahren schlagartig auf 220.000, die Anzahl der Rechtsstellen wuchs von 180 auf 240 und die Zahl der Rechtssekretär:innen von 370 auf 520. Dennoch war die Arbeit kaum zu bewältigen, die Fallbelastung pro Mitarbeiter stieg zeitweise auf bis zu 1.000 Verfahren pro Jahr.
Das lag auch daran, dass die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder nach der Wiedervereinigung schlagartig auf 12 Millionen angewachsen war. Mit der Abwicklung der ostdeutschen Industrie sank diese jedoch in den Folgejahren erheblich. Dies setzte die bestehende Infrastruktur unter erheblichen Kostendruck.
Zugleich sollten sich die Rechtssekretär*innen ganz dem „juristischen Kerngeschäft“ widmen können und sollten nicht durch zusätzliche Aufgaben belastet werden. Daher wurde am 1. April 1998 die DGB Rechtsschutz GmbH als Tochter des DGB gegründet. Die Bundesrechtsstelle verblieb zunächst beim DGB.
Dies änderte sich erst, als die Rechtsschutz GmbH durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2007 auch vor dem BAG postulationsfähig wurde. Als Nachfolgerin der Bundesrechtsstelle wurde das Gewerkschaftliche Centrum für Revision und Europäisches Recht in Kassel gegründet, das nun als Organisation der DGB Rechtsschutz GmbH die Prozessvertretung vor den obersten Gerichten wahrnimmt
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht feiert Geburtstag
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