- Die Parteien streiten sich vor dem Arbeitsgericht, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen einer wirksamen Befristung beendet ist.
- In diesem Verfahren schließen die Parteien einen Vergleich, nach dem das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft enden soll.
- Dieser Vergleich kommt zustande, nachdem die Parteien dem Gericht gemeinsam einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hatten.
- Der Arbeitnehmer erhebt nach Ablauf der zweiten Befristung erneut eine Entfristungsklage. Er will erreichen, dass das Arbeitsgericht diese zweite Befristung für unwirksam erklärt.
- Der Arbeitgeber vertritt in diesem zweiten Verfahren die Auffassung, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sehe einen gerichtlichen Vergleich ausdrücklich als einen Sachgrund vor, der eine Befristung rechtfertige.
(vereinfacht nach BAG v. 21.03.17, 7 AZR 369/15)