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Grundsätzlich gilt: Wenn der Chef es nicht untersagt hat, darf man sich seine Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen.
Aber man sollte bedenken: Machen das in einem Großbetrieb mit mehreren hundert Beschäftigten viele, kann es schnell zu Betriebsablaufstörungen im Empfang oder der Poststelle kommen. Wer dort beschäftigt ist, hat in der Vorweihnachtszeit auch noch die zusätzliche Arbeit, sich um die Verteilung der Päckchen kümmern zu müssen.
Außerdem: Bei vielen oder großen Paketsendungen kommt es zu Problemen bei der Zwischenlagerung der Pakete im Betrieb.
Wegen dieser möglichen Beeinträchtigungen kann der Chef aufgrund seines generellen Weisungsrechts (§ 106 Gewerbeordnung) die Anlieferung privater Postsendungen untersagen.
Sofern ein Betriebsrat existiert, hat dieser nach § 87 Absatz 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht.
Wenn ein Verbot existiert, kann ein Verstoß zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall auch zu einer Kündigung führen.
Zu beachten ist außerdem: Wenn es erlaubt ist, sich Päckchen in den Betrieb liefern zu lassen, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Beschäftigte Internet-Bestellungen während der Arbeitszeit oder gar von seinem Dienst-PC aus vornehmen darf.
Zur privaten Nutzung von Internet und Smartphone am Arbeitsplatz gelten besondere Regelungen.
Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
Smartphone am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
Ein etwaiges Verbot des Arbeitgebers, sich Päckchen an den Arbeitsplatz liefern zu lassen, ist selbstverständlich zu beachten.
Gibt es keine Regelungen, empfiehlt es sich, den Chef vorher zu fragen, schon allein deshalb, um nicht den Verdacht einer etwaigen vertragswidrigen Bestellung vom Arbeitsplatz aufkommen zu lassen. Heimlichkeit begründet schnell einen entsprechenden Verdacht!
Außerdem sollten Sie eine Erlaubnis nicht schamlos ausnutzen. Wenn Sie sich Ihren gesamten Hausrat einschließlich umfangreicher Sportausrüstung ins Büro liefern lassen und Fahrrad und Sportboot tagelang im Firmenflur herumstehen, führt dies früher oder später zu Problemen und zu einem generellen Verbot.
Wenn Sie wegen Ihrer Arbeitszeiten zu Hause für den Paketzusteller nicht erreichbar sind, sollten Sie Ihren Nachbarn fragen, ob er Ihre Pakete annimmt, oder an die Möglichkeit einer Packstation denken.
LINKS:
Was Sie unternehmen können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in unserem Tipp.
Und denken Sie auch an die Beschäftigten bei Amazon und anderen Versandbetrieben.
Autor:
Michael Mey,
Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur,
Hagen