Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Wird bei einer Entscheidung des Arbeitgebers das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats missachtet, und besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen dieser Entscheidung unmittelbar bevorstehen, kann der Betriebsrat mit dem Antrag einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass Fakten geschaffen werden. Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist sofort zu befolgen, auch wenn Beschwerde hiergegen beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden kann. Mit Hilfe der einstweiligen Verfügung kann der Betriebsrat auch bevorstehende Verstöße des Arbeitgebers unterbinden. Voraussetzung des Antrags auf einstweilige Verfügung ist zunächst ein Verfügungsanspruch – das Ziel des Betriebsrats ist, seine Rechte zu sichern: Mitbestimmungsrechte, Ansprüche auf Sachmittel, die Abwehr von Eingriffen des Arbeitgebers oder das Recht auf Einhaltung von Betriebsvereinbarungen.
Weitere Voraussetzung ist ein Verfügungsgrund – eine besondere Eilbedürftigkeit des Handelns. Es muss unzumutbar sein, auf das Monate dauernde Verfahren in der Hauptsache zu warten. Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist – wie auch für alle anderen Beschlussverfahren – ein formeller Betriebsratsbeschluss notwendig.