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Was ist zu beachten, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist? Wann kann ich bedenkenlos einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Tipps zum Umgang mit bestimmten Situationen. Wer hier Fehler begeht, muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
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Kündigung

Recht kurz und knackig: Abmahnung

Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen + mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.(Adobe Stock / A. Hartung)
Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen + mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.(Adobe Stock / A. Hartung)
  • Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.
  • Bei besonders gravierenden Pflichtverstößen kann der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung kündigen.
  • Eine Abmahnung muss nicht schriftlich sein.
  • Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber nur eine einschlägige Abmahnung aussprechen.
  • Die Wirksamkeit einer Abmahnung entfällt nach einer bestimmten Zeit des Wohlverhaltens (circa zwei Jahren je nach Schwere der Pflichtverletzung).

 

 

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