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Was ist zu beachten, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist? Wann kann ich bedenkenlos einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Tipps zum Umgang mit bestimmten Situationen. Wer hier Fehler begeht, muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
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Schwerbehinderte

Beratung und Hilfe bei Behinderung, Sucht und psychischen Erkrankungen

Wenn Sie als behinderter Mensch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Erwerbsleben haben oder wenn es bei Sucht und psychischen Erkrankungen zu Problemen im Arbeitsleben kommt, gibt es Hilfsangebote. Die Kreise und Kommunen bieten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an. Diese richten sich allgemein an behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen. Zudem gibt es spezielle Beratungsangebote bei Suchtproblematiken und psychischen Erkrankungen.

Integrationsfachdienste (IFD)

Die Integrationsfachdienste sind Beratungsstellen, die im Auftrag des Integrationsamtes, der Agentur für Arbeit und der Rehabilitationsträger arbeiten.

Ziel der Arbeit der Integrationsfachdienste ist es, Menschen mit Behinderung eine ihnen entsprechende Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Die Beratung und Unterstützung ist gerichtet auf die Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Rat suchen können hier nicht nur der Betroffene selbst, sondern auch Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen beschäftigen oder künftig beschäftigen wollen.

 

Psychosoziale Begleitung


Dieser Dienst kann bei Suchtproblematiken oder psychischen Erkrankungen eingeschaltet werden. Dafür ist auch nicht Voraussetzung, dass eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vorliegt.

Als erste Anlaufstelle kann hier z.B. Kontakt zu Ämtern oder Beratungsstellen hergestellt werden, später auch Entwöhnungen und ambulante Nachbehandlungen vermittelt werden.

Ein Ziel des Dienstes ist eine psychosoziale Entlastung für die Betroffenen. Hier kann Hilfestellung geleistet werden beispielsweise bei Anträgen auf medizinische Rehabilitation oder auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung.


Sozialpsychiatrischer Dienst


Die Sozialpsychiatrische Beratungsstelle ist bei den Gesundheitsämtern angegliedert und bietet allen Menschen mit seelischen Problemen oder Suchtproblemen, sowie deren mitbetroffenen Angehörigen, Beratung und Unterstützung an.

Dieser Dienst kann vor allem in Krisensituationen ins Spiel kommen, wenn der Betroffene alleine nicht mehr zu Recht kommt. Hier können Hilfen angeboten werden z.B. in Form von Begleitungen zum Jugendamt oder zur Schuldnerberatung etc.

Die Hilfsangebote sind zahlreich, weshalb es für Betroffene lohnenswert ist, sich genauer zu erkundigen, ob in seinem besonderen Fall eine begleitende Unterstützung möglich und sinnvoll ist. Da die Dienste in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert sind, kann hier nur eine allgemeine Darstellung erfolgen und keine konkreten Anlaufstellen genannt werden. Über die örtlichen Integrationsämter wird sich aber der richtige Ansprechpartner finden lassen.

Hier geht es zur Suche des zuständigen Integrationsfachdienstes.