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Was ist zu beachten, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist? Wann kann ich bedenkenlos einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Tipps zum Umgang mit bestimmten Situationen. Wer hier Fehler begeht, muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
Es wiederholt sich jedes Jahr bei vielen Beschäftigten:
Draußen wird es wärmer, die Schulsommerferien beginnen und der Nachbar schraubt den Dachgepäckträger auf´s Auto. Der eigene Urlaub ist - wieder einmal und wieder völlig unberechtigt - vom Chef abgelehnt worden.
Was tun, um das zu vermeiden?
Wir haben die Tipps:
Planen und beantragen Sie Ihren Urlaub frühzeitig. Ein Antrag erst kurz vor dem beabsichtigten Urlaubszeitpunkt hat weniger Chancen auf Genehmigung, weil Ihnen möglicherweise ein(e) Arbeitskollege*in den Termin schon „weggeschnappt“ hat.
Insbesondere in den begehrten Zeiten (Sommerferien, Brückentage, Weihnachten) wollen viele Arbeitnehmer Urlaub machen. Sprechen Sie sich rechtzeitig ab, wenn nicht alle gleichzeitig gehen können.
Versuchen Sie, sich einvernehmlich mit den Kollegen, mit denen eine Absprache nötig ist, zu einigen. Die Sommerferien können in zwei Urlaubshälften aufgeteilt werden, Brückentage gibt es mehrere, und wer im letzten Jahr zur Weihnachtszeit mit seinem Urlaubswunsch zurücktreten musste, ist wahrscheinlich dieses Jahr „dran“.
Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Betrieb allgemeine Urlaubsgrundsätze, Betriebsferien oder besondere Regelungen zur Schlichtung bei Urlaubsstreitigkeiten gibt.
Wenn Sie sich mit Ihren Arbeitskollegen nicht einigen können: Vielleicht kann der Betriebsrat schlichten.
Beantragen Sie Ihren Urlaub bei der „richtigen“, hierfür zuständigen Person, möglichst schriftlich und rechtzeitig.
Lassen Sie sich eine Urlaubsgewährung schriftlich geben. Erfolgt die Urlaubsgewährung betriebsüblich durch Eintragung in einen Urlaubsplan, machen Sie sich eine Kopie oder fotografieren Sie einen ausgehängten Urlaubsplan.
Wenn Ihr Urlaub - aus Ihrer Sicht zu Unrecht - abgelehnt wurde, weil ein Arbeitskollege bevorzugt wurde: Sprechen Sie mit Ihrem Kollegen, dem Vorgesetzten und/oder dem Betriebsrat. Vielleicht ist ein Tausch möglich. Führen Sie diese Gespräche aber sofort nach der Ablehnung. Und legen Sie sich Argumente zurecht, weshalb Sie unbedingt zu dieser Zeit Urlaub haben wollen (z.B. Ehefrau bekommt Urlaub nur zu dieser Zeit, Hochzeitsfeier etc.)
Buchen Sie keine Reise, bevor der Urlaub genehmigt ist. Eine schon gebuchte Reise ist kein Argument, um den Urlaub zu bekommen!
Drohen Sie keinesfalls mit Krankheit, falls Ihr Urlaub nicht gewährt wird. Und bleiben Sie keinesfalls ohne Genehmigung der Arbeit fern. In beiden Fällen droht die fristlose Kündigung.
Wenn alle betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, Ihr Urlaub aber abgelehnt bleibt: Gehen Sie sofort zu Ihrer Gewerkschaft oder zum DGB Rechtsschutz. Wenn es gute Gründe für Ihren Urlaub gibt, kann vielleicht eine Klage vor dem Arbeitsgericht oder gar kurzfristig ein Eilverfahren, eine sogenannte einstweilige Verfügung, die erhoffte Freistellung erwirken.
Wenn Sie sich weiter über Urlaubsfragen informieren wollen, lesen Sie auch unsere Beiträge:
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